Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Die Klägerin begehrte den Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sie hatte das im Jahr 1999 erworbene Vermietungsobjekt im Jahr 2010 veräußert und musste der finanzierenden Bank zur Ablösung der Restschuld aus 2 Anschaffungsdarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. rund 3.500 EUR zahlen. Das Finanzamt lehnte den Abzug dieser - nach der Veräußerung entstandenen - Aufwendungen als Werbungskosten ab.
Dem ist das FG Düsseldorf unter Berufung auf die bislang ständige Rechtsprechung des BFH gefolgt. Der ursprünglich bestehende Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werde durch die Veräußerung des Vermietungsobjekts unterbrochen, wenn die vorzeitige Rückführung des Kredits auf die Verpflichtung zur lastenfreien Übereignung zurückzuführen sei.
Etwas anderes folge auch nicht aus der neueren Rechtsprechung des BFH, der zufolge Schuldzinsen auch nach der Veräußerung des Vermietungsobjekts abgezogen werden können. Im Gegensatz zu der dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden Fallkonstellation sei die 10-jährige Veräußerungsfrist im Streitfall nämlich bereits abgelaufen gewesen.
Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.
FG Düsseldorf Urteil vom 11.09.2013 - 7 K 545/13 E
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
372
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
281
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
153
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
145
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
120
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
108
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
105
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026