Steuerfahnder haben Unterlagen zu Airbnb-Vermietern
Die Finanzbehörde Hamburg meldete am 2.9.2020, dass sie im Rahmen eines internationalen Gruppenersuchens ein Vermittlungsportal verpflichtet hat, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Dies sei im Zusammenwirken mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals erreicht worden.
Hierbei wird Airbnb zwar nicht offiziell erwähnt, sondern von einem "weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften" gesprochen.
Weitergabe der Daten an andere Bundesländer
Die Daten sollen dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Sie werden daher nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, will die Behörde die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermitteln.
Erstes erfolgreiches internationale Gruppenersuchen dieser Art
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach von einem großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg. "Bundesweit ist dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen", sagte Dressel. Die Daten sollen dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.
Anonymität des Internets nicht überschätzen
Wer Zimmer seiner Privatwohnung untervermietet, erzielt damit in aller Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da die Dunkelziffer an steuerunehrlichen Vermietern auf diesem Gebiet hoch sein dürfte und das "social travelling" mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht hat, war es absehbar, dass sich auch die Finanzbehörden verstärkt für die Geschäftsaktivitäten auf Vermietungsplattformen interessieren. Die Anonymität des Internets sollte nicht überschätzt werden, denn an Vermietungsplattformen gerichtete Sammelauskunftsersuchen bieten den Finanzbehörden ein wirksames Instrument zur Aufdeckung von Vermietungsaktivitäten.
In Beitrag "Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung" haben wir zusammengestellt, was bei der Nutzung von Vermietungsplattformen im Internet im Steuerrecht zu beachten ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026