Steuerfahnder haben Unterlagen zu Airbnb-Vermietern

Eine Sondereinheit der Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. 

Die Finanzbehörde Hamburg meldete am 2.9.2020, dass sie im Rahmen eines internationalen Gruppenersuchens ein Vermittlungsportal verpflichtet hat, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Dies sei im Zusammenwirken mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals erreicht worden.

Hierbei wird Airbnb zwar nicht offiziell erwähnt, sondern von einem "weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften" gesprochen.

Weitergabe der Daten an andere Bundesländer

Die Daten sollen dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Sie werden daher nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, will die Behörde die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermitteln.

Erstes erfolgreiches internationale Gruppenersuchen dieser Art

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach von einem großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg. "Bundesweit ist dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen", sagte Dressel. Die Daten sollen dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.

Anonymität des Internets nicht überschätzen

Wer Zimmer seiner Privatwohnung untervermietet, erzielt damit in aller Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da die Dunkelziffer an steuerunehrlichen Vermietern auf diesem Gebiet hoch sein dürfte und das "social travelling" mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht hat, war es absehbar, dass sich auch die Finanzbehörden verstärkt für die Geschäftsaktivitäten auf Vermietungsplattformen interessieren. Die Anonymität des Internets sollte nicht überschätzt werden, denn an Vermietungsplattformen gerichtete Sammelauskunftsersuchen bieten den Finanzbehörden ein wirksames Instrument zur Aufdeckung von Vermietungsaktivitäten. 

In Beitrag "Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung" haben wir zusammengestellt, was bei der Nutzung von Vermietungsplattformen im Internet im Steuerrecht zu beachten ist.