Eigenbedarf






























Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof
BGH

Gericht muss Härtegründe bei Kündigungswiderspruch besonders sorgfältig prüfen

Beruft sich ein Mieter nach einer berechtigten Kündigung durch den Vermieter darauf, dass ein Auszug für ihn eine besondere Härte darstellen würde, muss sich das Gericht hiermit sorgfältig auseinandersetzen. Eine schematische Beurteilung der Härtegründe reicht nicht aus. Als Härtegründe kommen nur solche Umstände in Betracht, die weit über die üblichen Unannehmlichkeiten eines Umzugs hinausgehen.