Eigenbedarf: Begünstigter muss bei Kündigung feststehen
Hintergrund
Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer Kündigung des Mietverhältnisses die Räumung.
Im Juli 2012 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich unter Berufung auf Eigenbedarf. Er gab in der Kündigung an, sein Lebensgefährte, der seinerzeit in seinem Haushalt lebte, solle in die Wohnung einziehen.
Das Amtsgericht hat den Lebensgefährten des Vermieters zu dem behaupteten Eigenbedarf als Zeugen vernommen. Dieser gab an, bei Ausspruch der Kündigung habe noch nicht festgestanden, ob er oder der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen sollte.
Entscheidung
Die Räumungsklage hat keinen Erfolg. Die Eigenbedarfskündigung war unwirksam.
Es mag zwar sein, dass zum Kündigungszeitpunkt bereits feststand, dass entweder der Vermieter selbst oder sein Lebensgefährte einziehen sollten. Das genügt für eine wirksame Kündigung aber nicht. Im Kündigungsschreiben heißt es, die Wohnung werde für den Lebensgefährten des Vermieters benötigt. Daran muss sich der Vermieter festhalten lassen.
Würde man das anders sehen, wäre es einem Mieter nie möglich, sich sinnvoll gegen eine Eigenbedarfskündigung gerichtlich zur Wehr zu setzen. Er müsste immer befürchten, dass der Vermieter weitere Verwendungsarten und insbesondere weitere begünstigte Verwandte oder Haushaltsangehörige nachschiebt, sobald sich herausstellt, dass die von ihm ursprünglich angegebene Verwendungsart nicht vorliegt oder vom Gericht als nicht ausreichend betrachtet wird.
(AG Köln, Urteil v. 9.8.2015, 212 C 86/13)
Lesen Sie auch:
Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter
BGH: Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf schließt Kündigung nicht aus
BGH: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für Vermieter teuer werden
-
Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
2.633
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.724
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.422
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.263
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.253
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.239
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.115
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.113
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
999
-
Wohnungsbesichtigung: Das sind die Rechte von Vermietern
894
-
Immobilienverwaltung des Jahres 2024 ausgezeichnet
20.09.202411
-
32. Deutscher Verwaltertag in Berlin
19.09.2024
-
Sylvia Pruß ist neue VDIV-Präsidentin
18.09.2024
-
Die verwalterlose Eigentümergemeinschaft
16.09.2024
-
Rheinland-Pfalz verlängert und erweitert Senkung der Kappungsgrenze
13.09.2024
-
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
01.09.2024
-
Kappungsgrenze für Mieterhöhung
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
01.09.2024