Eigenbedarf: Begünstigter muss bei Kündigung feststehen
Hintergrund
Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer Kündigung des Mietverhältnisses die Räumung.
Im Juli 2012 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich unter Berufung auf Eigenbedarf. Er gab in der Kündigung an, sein Lebensgefährte, der seinerzeit in seinem Haushalt lebte, solle in die Wohnung einziehen.
Das Amtsgericht hat den Lebensgefährten des Vermieters zu dem behaupteten Eigenbedarf als Zeugen vernommen. Dieser gab an, bei Ausspruch der Kündigung habe noch nicht festgestanden, ob er oder der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen sollte.
Entscheidung
Die Räumungsklage hat keinen Erfolg. Die Eigenbedarfskündigung war unwirksam.
Es mag zwar sein, dass zum Kündigungszeitpunkt bereits feststand, dass entweder der Vermieter selbst oder sein Lebensgefährte einziehen sollten. Das genügt für eine wirksame Kündigung aber nicht. Im Kündigungsschreiben heißt es, die Wohnung werde für den Lebensgefährten des Vermieters benötigt. Daran muss sich der Vermieter festhalten lassen.
Würde man das anders sehen, wäre es einem Mieter nie möglich, sich sinnvoll gegen eine Eigenbedarfskündigung gerichtlich zur Wehr zu setzen. Er müsste immer befürchten, dass der Vermieter weitere Verwendungsarten und insbesondere weitere begünstigte Verwandte oder Haushaltsangehörige nachschiebt, sobald sich herausstellt, dass die von ihm ursprünglich angegebene Verwendungsart nicht vorliegt oder vom Gericht als nicht ausreichend betrachtet wird.
(AG Köln, Urteil v. 9.8.2015, 212 C 86/13)
Lesen Sie auch:
Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter
BGH: Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf schließt Kündigung nicht aus
BGH: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für Vermieter teuer werden
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026