Begünstigter von Eigenbedarfskündigung muss nicht namentlich benannt sein
Hintergrund
Die Vermieter einer Wohnung verlangen von den Mietern nach einer Eigenbedarfskündigung die Räumung. Das Mietverhältnis über die 158 Quadratmeter große Wohnung besteht seit 1999.
Im Oktober 2012 kündigten die Vermieter das Mietverhältnis. Zur Begründung führten sie an, dass ihre Tochter, die bisher eine 80 Quadratmeter große Wohnung in der benachbarten Doppelhaushälfte bewohne, benötige die größere Wohnung, um dort mit ihrem Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand zu begründen.
Die Mieter akzeptieren die Kündigung nicht. Sie meinen, der Lebensgefährte hätte in der Kündigung namentlich benannt werden müssen.
Entscheidung
Die Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Es war nicht erforderlich, den Lebensgefährten im Kündigungsschreiben namentlich zu benennen.
Das Erfordernis, eine Kündigung zu begründen, soll gewährleisten, dass der Kündigungsgrund derart konkretisiert ist, dass er von anderen Kündigungsgründen unterschieden werden kann. Diese Konkretisierung ermöglicht es dem Mieter, der die Kündigung nicht hinnehmen will, seine Verteidigung auf den angegebenen Kündigungsgrund auszurichten, denn der Vermieter kann den Kündigungsgrund nicht auswechseln.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt es, die Eigenbedarfsperson – hier die Tochter – identifizierbar zu benennen und das Interesse darzulegen, das diese an der Erlangung der Wohnung hat. Daher reicht die Angabe, dass die Tochter in die größere Wohnung der Mieter ziehen wolle, um dort mit ihrem Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand zu begründen.
(BGH, Urteil v. 30.4.2014, VIII ZR 107/13)
Lesen Sie auch:
Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
3.763
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.662
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.599
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.438
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.180
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.152
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.131
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.099
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
1.0141
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
970
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
17.10.2024
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
17.10.20241
-
Beschlusskompetenz für bauliche Veränderungen
16.10.2024
-
Deutsche heizen sparsam wie nie – bei (zu) hohen CO2-Emissionen
10.10.2024
-
Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig
09.10.2024