Kündigung bei unerwartetem Eigenbedarf gerechtfertigt
Kündigt der Vermieter wegen eines bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht absehbaren Eigenbedarfs, so stellt die Kündigung keinen Rechtsmissbrauch dar, urteilte der BGH.
Die Kündigung flatterte ins Haus, weil der Enkel der Vermieterin die Wohnung für sich und seine Familie benötigte. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und wehrten sich gegen die Räumungsklage.
BGH: Kein Verstoß gegen Treu und Glauben
Begründung: Die Kündigung sei treuwidrig und stelle für sie auch eine unzumutbare Härte dar. So hätten sie, die Mieter, zum Beispiel im Vertrauen auf eine längere Mietzeit in eine teure Einbauküche investiert. Der BGH lässt diese Einwände hier nicht gelten:
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens der Vermieterin liegt hier nicht vor. Bei Abschluss des Mietvertrags war der Eigenbedarf des Enkels noch nicht absehbar. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Enkel sogar mehrfach verneint, in die Wohnung ziehen zu wollen. Dann aber kam unerwartet seine Tochter zur Welt und die familiäre und berufliche Planung änderte sich. Der Eigenbedarf ist deshalb aufgrund einer erst nach der Vermietung eingetretenen Änderung der persönlichen Verhältnisse des Enkels entstanden.
BGH: Geltend gemachte Härtegründe = normale Unannehmlichkeiten
Der BGH hält auch die geltend gemachten Härtegründe für lediglich normale Unannehmlichkeiten, die ohnehin bei einem Umzug entstehen. Insbesondere die Investition in eine teure Einbauküche ist hier kein Argument.
Die Mieter hatten nach eigenem Vorbringen bewusst davon abgesehen, einen befristeten Kündigungsausschluss zu vereinbaren. Sie wollten aus beruflichen Gründen örtlich flexibel bleiben. Sie haben damit sehenden Auges in Kauf genommen, dass sich höhere Investitionen in die Wohnung aufgrund einer kurzen Mietdauer nicht gelohnt haben.
(BGH, Urteil v. 20.3.2013, VIII ZR 233/12)
Lesen Sie auch:
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
935
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
897
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
891
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
8431
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
817
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
764
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
732
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
635
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
539
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
522
-
Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025