Eigenbedarf bei Mischmietverhältnis

Hintergrund
Der Vermieter eines ehemaligen Bauernhauses mit Nebenräumen verlangt von den Mietern nach einer Kündigung die Räumung.
Die Mieter nutzen das Wohnhaus und die weiteren Nutzflächen vertragsgemäß teilweise zum Wohnen und teilweise gewerblich als Ladengeschäft. Im April 2012 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Er begründete den Eigenbedarf mit dem Wunsch, seiner 28-jährigen Tochter und der 7-jährigen Enkelin, die beide noch in seinem Haushalt lebten, eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Die Mieter akzeptieren die Kündigung nicht. Sie wenden ein, der Eigenbedarf müsse sich auch auf die gewerblich genutzten Flächen beziehen. Hieran fehle es.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs war wirksam.
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Wunsch des Vermieters, die Wohnung einem Angehörigen zur Verfügung zu stellen, auf vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen beruht. Der Wunsch des Vermieters, die von den Mietern bewohnten Räume seiner Tochter und deren Kind zur Verfügung zu stellen, damit diese einen eigenen Hausstand begründen können, erfüllt diese Voraussetzung.
Es ist unerheblich, dass die Tochter nur die Wohnräume nutzen will. Bei einem Mischmietverhältnis, das insgesamt als Wohnraummietverhältnis einzustufen ist, braucht sich der Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.
Zwar ist auch ein solches Mietverhältnis nur insgesamt nach den Kündigungsvorschriften für Wohnraum kündbar. Das heißt aber nicht, dass sich das berechtigte Interesse des Vermieters an einer Beendigung des Mietverhältnisses auch auf die gewerblich genutzten Räume beziehen muss. Bei gewerblich genutzten Räumen hängt die Befugnis des Vermieters zu einer ordentlichen Kündigung gerade nicht von einem berechtigten Interesse ab.
(BGH Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 14/15)
Lesen Sie auch:
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.917
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.682
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.067
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
755
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
729
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
725
-
Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten
687
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
647
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
593
-
Bauliche Veränderungen nach der WEG-Reform
587
-
Für Modernisierungsmieterhöhung zählt erwartbare Energieeinsparung
14.05.2025
-
Die nächste Heizkostenabrechnung dürfte teuer werden
13.05.20252
-
Eigenbedarfskündigung: Was Vermieter wissen müssen
12.05.2025
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
09.05.2025
-
Sorge vor Lärm verhindert bauliche Veränderung nicht
07.05.2025
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
06.05.2025
-
Betriebskosten: Rechte & Pflichten von Mietern & Vermietern
06.05.2025
-
Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten
06.05.2025
-
Erstellung und Aufbau der Betriebskostenabrechnung
06.05.2025
-
Häufige Fehler und Streitpunkte rund um Betriebskosten
06.05.2025