Betriebsvermögen


Neues Einfamilienhaus mit Garage
Neues Einfamilienhaus mit Garage
Urteilskommentierung

Garage eines Einfamilienhauses als gewillkürtes Betriebsvermögen kann Nachteile bringen

Wird in der Doppelgarage des Einfamilienhauses, das beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört, ein Pkw abgestellt, der dem Einzelunternehmen des Ehemanns dient, dann gilt: Der Miteigentumsanteil des Ehemanns an der Garage gehört zwar nicht zum notwendigen Betriebsvermögen; er kann jedoch als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Daraus folgt, dass bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen entstandene stille Reserven zu versteuern sind.


Neues Einfamilienhaus mit Garage
Neues Einfamilienhaus mit Garage
FG Kommentierung

Garage des Einfamilienhauses als Betriebsvermögen

Wird in der Doppelgarage des Einfamilienhauses, das beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört, ein Pkw abgestellt, der dem Einzelunternehmen des Ehemanns dient, gehört der Miteigentumsanteil des Ehemanns an der Garage zwar nicht zum notwendigen Betriebsvermögen; er kann jedoch als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden mit der Folge, dass eine Entnahme zur Versteuerung der entstandenen stillen Reserven führt.