BMF: Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften

Gem. § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.

Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2014 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,59 % errechnet.

BMF, Schreiben v. 2.1.2014, IV D 4 - S 3102/07/10001

Schlagworte zum Thema:  Basiszins, Kapitalgesellschaft, Betriebsvermögen