Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Gem. § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4.1.2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 % errechnet.
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