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Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens

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BMF, Schreiben v. 4.1.2016, IV C 7 - S 3102/07/10001, BStBl I 2016, 5

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gebe ich den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4.1.2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 Prozent errechnet.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

BewG § 203

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 5

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