Feste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine
Ehrenamtliche unterstützen
Die Finanzverwaltung will hierdurch die Beratung für Ehrenamtliche verbessern. Die Ansprechpersonen werden engagierten Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite stehen.
"Das Ehrenamt ist der unverzichtbare soziale Kitt für unsere Gesellschaft. Der Beitrag, den die engagierten Menschen in den Vereinen unseres Landes zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, ist unbezahlbar", verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk. "Wir wollen hier unterstützen und diesen Beitrag möglich machen, indem wir den Ehrenamtlichen würden aus dem Weg räumen."
Hinweis: Auch in Hessen erhalten Ehrenamtliche im Rahmen einer Veranstaltungsreihe Informationen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2025
12.12.2024
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Auslegungsfragen zur gewerblichen Infektion
12.12.2024
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Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
12.12.2024
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Digitale Gewerbesteuermessbescheide in Niedersachsen
12.12.2024
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2025
11.12.2024
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Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG
11.12.2024
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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2024
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Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten
11.12.2024