Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Geber des Gesellschafterfremdkapitals

Tz. 170 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 8a Abs 3 KStG betrifft FK-Vergütungen, die gezahlt werden an einen zu min 25 % (aF "mehr als 25 %") unmittelbar oder mittelbar (= wes) an der Kö beteiligten Gesellschafter, an eine diesem nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG oder an einen Dritten, der auf den wes beteiligten Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Pers zurückgreifen k... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum ErtrStR, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt; Heyes, Ur... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.6 Verantwortlichkeit bei der Befolgung von Weisungen

Die Beschäftigten müssen dienstlichen Weisungen in den genannten Grenzen nachkommen (Punkt 4 Grenzen des Weisungsrechts). Die arbeitsvertragliche Pflicht, Weisungen zu befolgen, endet nicht erst bei objektiver Rechtswidrigkeit der Anordnung. Bereits Weisungen, die sich außerhalb des durch § 106 GewO eröffneten Direktionsrechts bewegen oder nicht billigem Ermessen entsprechen,... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis nach § 611a BGB unterscheidet sich von vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung – der Arbeitgeber – berechtigt ist, Art, Durchführung und Rahmenbedingungen der Arbeitsleistung einseitig festzulegen. Die Befolgung einer solchen Weisung führt dazu, dass die ausgeübte Tätigkeit als Arbeit im Sinne des § 2 Ar... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.1 Dauer der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Nach der Rechtsprechung des BAG gehört die Dauer der g... mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 16 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T... mehr

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Urlaub: Erteilung / 5 Widerruf

Widerruf durch den Arbeitgeber Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.3.3 Nachzügler berücksichtigen

Diejenigen Wohnungseigentümer, die einer gemeinschaftlich durchgeführten Maßnahme nicht zugestimmt oder sich enthalten haben, waren in die ursprüngliche Kostenverteilung nicht mit einzubeziehen. Diesen Wohnungseigentümern verleiht allerdings § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch darauf, dass ihnen Nutzungen gestattet werden, wenn dies billigem Ermessen entspricht und diese Wohnungs... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen werden. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst ... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 5.2.3 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen durften, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Wie ist also mit Nachzüglern umzugehen, die keine Kosten tragen mussten, aber auch nicht nutzen durften und nunmehr aber nutzen wollen? Die Antwort gibt § 21 Abs. 4: "Ein Wohnungseigentümer, der nicht bere... mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.3.1 Grundsätze

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG verleiht den Wohnungseigentümern einen Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen soll. Diesem Zweck dienen alle baulichen Veränderungen, die es ermöglichen, die Batterie eines Fahrzeugs zu laden. Reichweite des Anspruchs Der Anspruch ist weitgehend und beschränkt sich nicht nur auf di... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Einschränkung aufgrund von Prüfungshemmnissen

Rz. 81 Neben Einschränkungen aufgrund von Einwendungen sind auch Einschränkungen aufgrund von Prüfungshemmnissen möglich. Ein Prüfungshemmnis liegt dann vor, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zu Klärung des Sachverhalts für abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlang... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 70 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Geeignetheit; in diesem Fall ist anderes Perso... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Was ist eine Geschäftschance?

Tz. 902 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wie das Wettbewerbsverbot hat auch die Geschäftschancenlehre ihre Wurzeln zunächst im Zivilrecht und dort vor allem in der gesellschafterlichen Treuepflicht (ausführlich dazu s Steck, GmbHR 2005, 1159 mwNachw). Es ist allerdings zu beachten, dass der vom BFH verwendete Begriff der Geschäftschance auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verhältnis zum Handelsrecht

Tz. 600 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch im Gesellschaftsrecht gibt es den Begriff der vGA. Dort versteht man unter einer vGA "jede außerhalb der förmlichen Gew-Verwendung vorgenommene Leistung der Gesellschaft aus ihrem Vermögen an einen ihrer Gesellschafter, der keine gleichwertige Leistung ggü steht"; zB s Urt des BGH v 13.11.1995 (DStR 1996, 271); dazu s auch Baumbach/Hue... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor alle... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Gehaltserhöhungen/-herabsetzungen

Tz. 431 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Dauernde und starke Schwankungen des GF-Gehalts können ein Indiz dafür sein, dass das GF-Gehalt der jeweiligen Gewinnsituation der GmbH angepasst wird, was eindeutig für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Gehaltszahlung spricht ("Gewinnabsaugung"); ebenso s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 825); aA s Kohlhepp (in S/F, 2. Aufl, § ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Wie und ggf wann kann ein Rückforderungsanspruch entstehen?

Tz. 720b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ansprüche in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer vGA können auf unterschiedlichen zivilrechtlichen Grundlagen beruhen; dazu s Neumann (in Sch/F, § 8 Rn 1095): Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG (§ 31 Abs 1 GmbHG), unzulässige Kreditgewährung an den Geschäftsführer aus gebundenem Vermögen (§ 43a GmbHG), Pf... mehr

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zfs 06/2026, Verbotene Eige... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt ist einfach: Der Kläger löst auf einem gebührenpflichtigen Privatparkplatz ein Parkticket für gut 2 ½ Stunden. Nach Ablauf der Zeit kehrt er nicht zurück. Der Parkplatzbetreiber oder ein von ihm Bevollmächtigter beauftragt ein Abschleppunternehmen. Dieses kommt und schleppt den Wagen ab. Der Kläger findet bei seiner Rückkehr seinen Wagen daher nicht mehr vor.... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872 ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck ha... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198... mehr

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zfs 06/2026, Verbotene Eige... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht meint, der Klägerin stehe kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der Abschleppkosten zu, weil diese mit Rechtsgrund geleistet worden seien. Die Beklagte sei nach § 859 Abs. 3 BGB berechtigt gewesen, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, da eine verbotene Eigenmacht der Klägerin vorgelegen habe. Durch das Abstellen des Fahrzeugs sei z... mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 4.3 Kostenverteilung bei Gestattungsmaßnahmen

Für sämtliche Gestattungsmaßnahmen ordnet § 21 Abs. 1 WEG die alleinige Kostentragungspflicht des oder derjenigen Wohnungseigentümer an, denen die bauliche Veränderung gestattet wurde. Allein sie sind auch nur zur Nutzung der Einrichtung berechtigt. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehenden Wohnanlage leben 3 bereits hochbetagte und... mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 4.2.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen dürfen, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs. 4 WEG, dass ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, verlangen kann, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird.... mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.3 Einfache Mehrheit genügt für den Verwendungsbeschluss

Der Beschluss über die Gewinnverwendung wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Im Gesellschaftsvertrag kann eine andere Mehrheit für die Beschlüsse vorgeschrieben werden (z. B. Einstimmigkeit, 3/4-Mehrheit). Auch ist es möglich, eine Mindestausschüttung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag vorzuschreiben. Ac... mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / e) Unterlassungsanspruch gem. § 241 Abs. 2 BGB?

Letztlich sah das BAG auch keinen Unterlassungsanspruch aus § 241 Abs. 2 BGB als gegeben an. Zwar könne diese Vorschrift grds. eine Geheimhaltungspflicht begründen. Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses sei aber dem Interesse des Kündigenden, sein Erfahrungsgewissen beruflich zu nutzen, in der Abwägung mit den Schutzinteressen ein höheres Gewicht einzuräumen. Gleichzeitig st... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht

Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaftsverhältnis und bildet eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Ein Gesellschaftsverhältnis beruht auf einer engen persönlichen Verbundenheit und besonderem gegenseitigen Vertrauen, so dass erhöhte Sorgfaltspflichten zwischen den Organen und Gesellschaftern, aber auch... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1] mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.2 Anfechtung eines treuwidrigen Gesellschafterbeschlusses

G hat mit dem im vorstehenden Beispiel geschilderten Verhalten gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, aber auch gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Der der Gesellschaft hierdurch entstehende Schaden ist von ihm wegen Verletzung der Treuepflicht grundsätzlich auszugleichen. Allerdings muss am Gesellschaftsvermögen kein endgültiger... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1 Haftungsrisiken gegenüber der GmbH (Innenhaftung)

Die Haftungstatbestände gegenüber der GmbH lassen sich im Wesentlichen in zwei Fallgruppen einteilen. Einerseits geht es um Einstandspflichten des GmbH-Gesellschafters bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung, zum anderen um Verstöße gegen die Treuepflicht. 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaf... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.1 Ausgangssituation

Im Recht der GmbH unterliegt nicht per se jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot. Ein solches kann sich im Einzelfall, insbesondere für einen Mehrheitsgesellschafter aus seiner Treuepflicht ergeben. Allerdings ist die GmbH typischerweise daran interessiert, dass ihre Gesellschafter nicht mit ihr in Wettbewerb treten. Ein GmbH-Gesellschafter hat Zugang zu den Interna de... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3 Pflichten des Gesellschafters

Die Pflicht des Gesellschafters zur Leistung der Stammeinlage stellt das Gesetz besonders in den Vordergrund. Daneben ist die nicht im Gesetz geregelte, jedoch allgemein anerkannte Treuepflicht des Gesellschafters, insbesondere das Wettbewerbsverbot, erwähnenswert. Schließlich kann es korrespondierend zu Sonderrechten einzelner Gesellschafter auch Sonderpflichten geben. Solc... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der GmbH-Gesellschafter kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihn eine persönliche Verantwortlichkeit für Gesellschaftsschulden nicht trifft. Im Verhältnis zur Gesellschaft übernimmt er aber dann Haftungsrisiken, wenn er gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhaltung verstößt. Daneben hat er die Grenzen der Treuepflicht einzuhalten. Auch haftet der Ges... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.6 Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Gesellschafter keinen Wert darauf legen, dass Vertreter an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, insbesondere wenn es sich um Rechtsvertreter handelt, die das Gefüge durcheinander bringen und die atmosphärischen Bedingungen beeinträchtigen könnten. Gleiches gilt für die Beiziehung von Beratern zu Gesellschafterversammlungen. Beizieh... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter... mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc... mehr

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Sozialversicherungspflicht ... / 3 Die Einstufung des mitarbeitenden Gesellschafters

Auch beim mitarbeitenden Gesellschafter, der nicht gleichzeitig Geschäftsführer ist, beurteilt sich die Sozialversicherungspflicht in erster Linie nach den gehaltenen Anteilen sowie satzungsmäßigen Rechten. Zu bedenken ist, dass der mitarbeitende Gesellschafter grundsätzlich der Dienstaufsicht des von ihm personenverschiedenen Geschäftsführers unterliegt. Kann der mitarbeite... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 24 Bei der Kommanditgesellschaft werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres gemäß § 167 Abs. 1 HGB i. V. m. § 120 Abs. 2 HGB den jeweiligen Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter zu- bzw. abgeschrieben. Bei Kommanditisten begrenzen die Absätze 2 und 3 des § 167 HGB diesen Vorgang jeweils auf die Höhe der bedungenen bzw. rückständigen Einlage. Eine förmliche Beschlussf... mehr