Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / B. Gesetzliche Grundlage – die Rechtsprechung des BGH und BAG

Rz. 3 Eine gesetzliche Regelung mit der Verpflichtung für Arbeitnehmer, auch nach dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren, ist trotz verschiedener Ansätze des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt (s. oben § 21 Rdn 1803 ff.). Auch die EU-Richtlinie v. 8.6.2016 zum "Schutz von Know-How und Geschäftsgehe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 70 Whistleblowing / B. Zulässigkeit von Whistleblowing-Klauseln

Rz. 4 Ungeachtet des zukünftig bestehenden Rahmens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Zulässigkeit sog. Whistleblowing-Klauseln umstritten. Entsprechende Vorgaben finden sich häufig in Compliance-Richtlinien von Unternehmen und beinhalten Verpflichtungen, Normverstöße nach einem festgelegten Verfahren an die dafür nun einzurichtenden Stellen zu melden (Küttner/Kania, ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pflichten des Auszubildenden

Rz. 32 Die wichtigsten Pflichten des Auszubildenden sind in § 13 BBiG aufgeführt. Sie sind kraft Gesetzes Inhalt des Ausbildungsvertrages. Weitere Pflichten können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften sowie aus den für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätzen ergeben. Rz. 33 Eine wichtige Pflicht des Auszubildenden ist die Arbeitspflicht, deren konkrete Form sich ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / C. Vertragliche Grundlage

Rz. 12 Soweit die Parteien zweckmäßigerweise zur Vermeidung jedweder Rechtsunsicherheit bereits im Anstellungsvertrag eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart haben, muss der Mitarbeiter diese beachten (zur AGB-Kontrolle s. oben § 17 Rdn 989, 990). In der kautelarjuristischen Praxis werden Vertragsklauseln mit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Widerruf eines Zeugnisses

Rz. 290 Umstritten ist, in welchen Fällen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis widerrufen und zurückverlangen kann. Z.T. wird angenommen, der Arbeitgeber könne dies dann tun, wenn er sich über den Inhalt des Zeugnisses "geirrt" habe. Das Wort "Irrtum" verbindet man sofort mit "Anfechtung". Da es sich um eine Wissens- und keine Willenserklärung handelt, kann der Arbeitg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Hauptpflichten

Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht und dem Persönlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Anbietungspflicht

Rz. 750 Als Konkretisierung der jedem Arbeitsverhältnis innewohnenden Treuepflicht des Arbeitnehmers bestimmt § 19 Abs. 1 ArbnErfG, dass der Arbeitnehmer eine freie, aber betriebsbezogene Erfindung zuerst seinem Arbeitgeber anbietet, bevor er sie anderweitig verwertet. Bei diesem Vorrecht des Arbeitgebers handelt es sich allerdings um kein Vorkaufsrecht i.S.d. §§ 463 ff. BGB...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 1039 Die Regelung des § 43 UrhG gilt für sämtliche Werke, die der Urheber in Erfüllung seines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses geschaffen hat. Rz. 1040 Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur "persönlich geistige Schöpfungen". Dieser Werkbegriff gilt grds. für sämtliche Werkarten. Auch § 69a Abs. 3 UrhG, der für Computerprogramme darauf abstellt, dass...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verwertungsrechte

Rz. 751 Von Anfang an freie Erfindungen sind für den Arbeitnehmer frei verwertbar, sodass er unbeschränkt über sie verfügen kann, wenn er zuvor seiner Mitteilungs- und Anbietungspflicht ggü. seinem Arbeitgeber Genüge getan hat (§ 4 Abs. 3 i.V.m. §§ 18 und 19 ArbnErfG). Eine einzige Schranke findet dieses an sich freie Verwertungsrecht darin, dass der Arbeitnehmer mit der Sel...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Pflicht bis zum rechtlichen Ende

Rz. 1811 Die Verschwiegenheitspflicht besteht bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses (vgl. Schaub/Linck, ArbR-HdB, § 53 Rn 47; BAG v. 16.8.1990, DB 1991, 1682 = NZA 1991, 141; BAG v. 6.8.1987, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438). Entscheidend ist nicht das tatsächliche Ende des Anstellungsverhältnisses, sondern ausschließlich das rechtliche Ende. Dies bedeutet...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte

Rz. 1071 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Arbeitgeber auf Dritte ist zunächst grds. nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Übertragung zustimmt (§ 34 Abs. 1 UrhG). Diese Zustimmung kann im Arbeits- oder Dienstvertrag bereits geregelt werden. Rz. 1072 Die stillschweigende Rechteeinräumung erfasst regelmäßig nicht die Ermächtigung zur Einräumung von Rechten a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 73. Loyalitätspflichten

Rz. 1095 Unter Loyalitätspflichten, auch Treuepflichten genannt, versteht man die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszulegen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interesse...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen während des Anstellungsverhältnisses

Rz. 674 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten (vgl. ausführlich Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1795 ff.). Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auch wenn § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG ausführt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhä...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Herabsetzung der Vergütung bzw. des Ruhegehalts

Rz. 639 Soweit nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung eine Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die Weitergewährung der Bezüge nach § 87 Abs. 1 AktG unbillig für die Gesellschaft wäre, so soll gem. § 87 Abs. 2 S. 1 AktG der Aufsichtsrat (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats, oben Rdn 581) die Bezüge auf die angemessene Höhe her...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Rechtsfolgen bei unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige

Rz. 904 Liegen die Voraussetzungen anzeigepflichtiger Massenentlassungen vor und versäumt es der Arbeitgeber gleichwohl, diese ggü. der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen, oder ist die Anzeige fehlerhaft, weil ihr bspw. die Stellungnahme des Betriebsrats nicht beigefügt ist, sie nicht alle zwingend vorgeschriebenen Angaben enthält oder sie nicht in zureichender – unte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) "Vorzeitige" Wiederbestellung des Vorstands

Rz. 660 Das recht praxisrelevante "Modell der vorzeitigen Wiederbestellung", wonach der Aufsichtsrat im Einzelfall auch schon früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Neubestellung des Vorstandsmitgliedes nach einvernehmlicher Amtsniederlegung vornimmt, wurde mangels einer höchstrichterlichen Klärung der Zulässigkeit lange kontrovers diskutiert. Vielfach wurde darin ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / H. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 104 Verstößt der Arbeitnehmer während des Anstellungsverhältnisses gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot, stellt dieser Verstoß i.d.R. einen wichtigen Grund dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 190/07, NZA 2008, 1416). Nach Ausspruch einer vom Arbeitnehmer angefochtenen fristlosen Kündigung kann...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Zwischenzeugnis

Rz. 51 Das Zwischenerzeugnis ist eine (Zwischen-) Beurteilung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt nur den Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses und erwähnt das Zwischenzeugnis nicht. Auch Tarifverträge regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht einheitlich. So ist nach § 35 Abs. 2 TVöD (§ 61 Abs. 2 BAT) ein Anges...mehr

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§ 32 Abwicklung / bb) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 292 Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Zwischenzeugnis schon dann zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl. Arbeitsbereitschaft, -befähigung, -weise, -vermögen oder -erfolg geändert hat (LAG H...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Zeugnisvergabegrund

Rz. 178 Nach § 630 BGB kann der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ein "Zeugnis" verlangen. In der betrieblichen Praxis wird jedoch oft der Wunsch nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses geäußert. Nicht selten benötigt ein Arbeitnehmer ein Zeugnis, ohne dass an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht ist. Das Gesetz selbst regelt nur den Anspruch ...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / C. Arbeitsvertrag

Rz. 9 In den Fällen, in denen das Direktionsrecht nicht genügend Handlungsspielraum bietet, kann es für Arbeitgeber ratsam sein, mit den Arbeitnehmern arbeitsvertragliche Vereinbarungen, insbesondere in Gestalt von Vertragsergänzungen, abzuschließen. Nachteilig für den Arbeitgeber ist dabei jedoch, dass standardisierte vertragliche Compliance-Richtlinien der Inhaltskontrolle ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nach Vertragsbeendigung

Rz. 680 Ob bzw. inwieweit "nach"-vertragliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung zu beachten sind, ist in Rspr. und Literatur umstritten (vgl. im Einzelnen § 33 Rdn 1 ff.). Das GeschGehG enthält dazu keine Vorgaben. Insofern empfiehlt sich unbedingt eine entsprechende Regelung für die Zeit nach de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 29. Presseerklärung

Rz. 530 Wendet sich der Arbeitnehmer eigenmächtig an die Presse oder erhebt er in der Öffentlichkeit unzutreffende Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber, kann darin eine Verletzung der Treuepflicht liegen, die in schweren Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (BAG v. 13.4.2000 – 2 AZR 259/99, DB 2000, 1819 = MDR 2000, 1384; BAG v. 11.3.1999, BB 1999, 11...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verhältnis zum BEEG

Rz. 1791 Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 15 BEEG). Insoweit handelt es sich um Sonderurlaub privatrechtlicher Natur, auf den das BUrlG oder tarifvertragliche Urlaubsregelungen keine Anwendung finden. Das BAG geht in st. Rspr. von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elte...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Verfassungsrechtliche Dimension des Mobbingschutzes

Rz. 1199 Mobbingangriffe sind mit der im GG verbrieften objektiven Wertordnung, die ihren Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, nicht vereinbar. Die durch einen Mobbingkomplex in Betracht kommenden Rechtsverletzungen haben daher ihren Prüfungsschwerpunkt in der Frage der Verletzung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 5 Widerruf

Widerruf durch den Arbeitgeber Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht auf die Pensionsansprüche

Ein Verzicht auf die Pensionszusage liegt vor, wenn sie ohne Abfindungszahlung aufgehoben wird. Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Ansprüche aus der Pensionszusage, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob dieser Verzicht die auf die geleisteten Dienste (past service) entfallenden Pensionsansprüche oder die auf die zukünftigen Dienste (future service...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schadensersatzanspruch

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, DB 1998, 1997; Gosch, DStR 1998, 1550 Hat die die Gesellschaft schädigende Handlung eines Gesellschafters oder Gesellschafter-Geschäftsführers, die selbst keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger zur Folge, liegt bei der Kapitalgesellschaft keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.6 Auswirkungen auf verbleibende Gesellschafter

Rz. 84 Im Ergebnis bedeutet die Regelung des § 8c Abs. 1 KStG, dass bei einer Anteilsveräußerung auch die nicht beteiligten Anteilsinhaber durch Verfall eines Verlustvortrags Schaden erleiden können. Der Verfall des Verlustvortrags lässt sich in seinen Wirkungen nicht auf den Inhaber derjenigen Anteile, die übertragen wurden, beschränken. Rz. 85 Das Steuerrecht greift hierdur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.1.2 Persönlicher Pflichtenkreis

Rz. 237 Dem persönlichen Pflichtenkreis zuzuordnen sind Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht und die Kindesunterschiebung. Der klassische Fall stellt sich so dar, dass die Ehefrau ihrem Ehemann vorspiegelt, dieser sei der Vater eines in der Ehe geborenen, tatsächlich aber aus einem Ehebruch stammenden Kindes. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] basiert der Schadensersatza...mehr