Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Übernahme der Durchführung auf Kosten des Wohnungseigentümers

Rz. 132 Die Wohnungseigentümer können nach Absatz 2 S. 2 auch die Durchführung auf Kosten des interessierten Wohnungseigentümers durch die GdWE beschließen.[382] Die Durchführung bestimmt sich dann in erster Linie nach dem Inhalt des Beschlusses und im Übrigen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. In diesem Rahmen muss sich die GdWE aufgrund der Treuepflicht der W...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Widerruf der Einzelstimme

Rz. 2 Als empfangsbedürftige Willenserklärung muss die Einzelstimme zugehen. Empfänger sind nach h.M. nicht die übrigen Wohnungseigentümer, sondern der Versammlungsleiter. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Wohnungseigentümer seine Stimmabgabe bis zum Zugang beim Versammlungsleiter widerrufen kann.[4] Dieser Zeitpunkt wird, wenn offen, durch Handaufheben oder n...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Verpflichtung der Dritten auf einen maßvollen Gebrauch des Sondereigentums

Rz. 66 Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, für die Einhaltung der Verpflichtung zum maßvollen Gebrauch durch die Personen zu sorgen, die zu seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb gehören (z.B. Ehegatte, Kinder, Gäste und Hausangestellte, Angestellte) oder denen er sonst die Nutzung des Sondereigentums oder der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks- oder G...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Abgestufte Beweislast beim Streit um die Richtigkeit des Protokolls

Rz. 66 Gerade nach dem Übergang in den Zivilprozess ist aber fraglich, ob der – u.U. jahrelang unangegriffenen – Niederschrift überhaupt kein Beweiswert zukommt.[106] In diesem Falle wären die Niederschrift und die insoweit nicht privilegierte Beschluss-Sammlung praktisch wertlos. Dass die protokollierte Tatsache richtig ist, müssten dann nach allgemeinen zivilprozessualen G...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Abweichende Bauausführung

Rz. 31 Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungsplan überein, weicht aber die spätere tatsächliche bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan ab (z.B. Grundrissänderungen im Sondereigentumsbereich; Errichtung einer zusätzlichen Wohnung ohne Grundrissänderung; Ausdehnung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum oder ein benachbartes Sondereigentum, Errichtung eines Gebä...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Langjährige Abweichungen von der Gemeinschaftsordnung

Rz. 15 Ein Vertreter darf nicht erst in der Versammlung zurückgewiesen werden, wenn eine Zulassung von Bevollmächtigten längere Zeit unbeanstandet blieb.[42] Gänzlich unbeachtlich sind Vertretungsbeschränkungen, wenn die Anwesenheit und Stimmabgabe des Bevollmächtigten von Versammlungsleiter und Anwesenden nicht beanstandet wurde.[43] Dies setzt allerdings die positive Kennt...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Mangelnde Rechts- und Tatsachenkenntnisse des Klägers

Rz. 116 Bestimmte Irrtümer auf Seiten des Klägers können eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen. Auch insoweit sind aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift aber strenge Anforderungen an die Annahme einer unverschuldeten Säumnis zu stellen.[90] Rz. 117 Die bloße Rechtsunkenntnis über die Fristerfordernisse ist nicht ausreichend. Ein rechtsunkundiger Kl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Verzögerungen im Zusammenhang mit der Einzahlung des Kostenvorschusses

Rz. 38 Der BGH hat zur Einzahlung des Kostenvorschusses angenommen, dass dem Kläger in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche ab Erhalt der Zahlungsaufforderung zuzugestehen sei, wobei dieser Zeitraum sich nach den Umständen des Einzelfalles angemessen verlängern könne.[22] Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang auch die Zugangsfiktion für formlose Mitteilungen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 9. Übertragung auf einzelne Wohnungseigentümer, Aufwendungsersatz

Rz. 105 Durch Vereinbarung kann Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt werden, die Kosten bestimmter Erhaltungsmaßnahmen zu tragen.[470] Ein ähnlicher Effekt könnte – allerdings beschränkt auf einzelne Kostenarten und nicht die Erhaltungspflicht als solche[471] – auch durch einen Beschluss nach § 16 Abs. 2 erreicht werden.[472] Nur durch Vereinbarung kann Wohnungsei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Veräußerung vor der Versteigerung

Rz. 52 Die Neuerungen führen aber nicht nur zur Vereinfachung des Verfahrens, sondern werfen neue Probleme auf. Nach altem Recht konnte der zur Veräußerung verpflichtete Wohnungseigentümer sein Wohnungs- bzw. Teileigentum jederzeit, selbst nach Einleitung der "freiwilligen Versteigerung" ohne weiteres freihändig veräußern.[98] Nach Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Rechtsgeschäftlich begründete Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 51 Die GdWE kann nach Abs. 1 S. 1 durch Rechtsgeschäft Rechte begründen und Verbindlichkeiten eingehen. Insoweit sind Rechte und Verbindlichkeiten gegenüber den Wohnungseigentümern (Innenverhältnis) und gegenüber Dritten (Außenrechtsverhältnis) zu unterscheiden. Im Außenverhältnis entstehen Rechte und Verbindlichkeiten, wenn der Verwalter nach § 9b Abs. 1 S. 1 und 3 als ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ansprüche

Rz. 162 Ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums weder durch Beschluss noch durch Vereinbarung legitimiert, besteht ein verschuldensunabhängiger Anspruch wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Beseitigung gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, den aber nach § 9a Abs. 2 allein die GdWE geltend machen kann.[535] Die Auswahl unter den geeigneten Maßn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Informationspflicht der Eigentümer; des Verwaltungsbeirates

Rz. 152 Nicht geregelt ist die Frage der Informationspflichten, wenn kein Verwalter bestellt oder dieser von der Vertretung (ausnahmsweise) ausgeschlossen ist. Rz. 153 Vertritt in einem Verfahren gem. § 9b Abs. 2 WEG ein dazu ermächtigter Wohnungseigentümer oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates die GdWE dürfte die Vorschrift des § 44 Abs. 2 S. 2 WEG ihrem Sinn und Zwec...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Rechtsnatur und Wirkungen der Entlastung

Rz. 392 Die dogmatische Einordnung der Entlastung ist umstritten. Im Gesellschaftsrecht gibt es hierzu zwar ausdrückliche Normierungen (vgl. die §§ 120 Abs. 2 S. 2 AktG, 46 Nr. 5 GmbHG), aber auch insofern besteht Uneinigkeit über die Frage der Rechtsnatur und der Wirkungen der Entlastung.[313] Rz. 393 Bislang wurde u.a. angenommen, dass mit dem Entlastungsbeschluss ein negat...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Inhaltsmängel

Rz. 41 Mängel betreffend den Inhalt des Verfügungsgeschäfts können zu einer unzulässigen rechtlichen Gestaltung des Wohnungseigentums führen. Solche Mängel ergeben sich nicht schon daraus, dass die tatsächliche Aufteilung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht. Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt nur dann ni...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 2. Ausübungsbefugnis der GdWE

Rz. 32 Die GdWE kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.[72] Die Wohnungseigentümer können z.B. be...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Bedeutung der Norm

Rz. 1 § 14 beschreibt als Gegenstück zu § 13 (Regelung zu den Rechten) die besonderen Pflichten eines Wohnungseigentümers und konkretisiert in den hier angesprochenen Fällen die sich aus der Gemeinschaft allgemein ergebenden Schutz- und Treuepflichten, insbesondere die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Vorschrift wird ergänzt durch § 16 (Nutzung und Kosten) und §...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VII. Wettbewerbsverbot

Rz. 96 Bei Wettbewerbsverboten unterscheidet man zwischen vertraglichen Wettbewerbsverboten und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Rz. 97 Vertragliche Wettbewerbsverbote müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Die Rechtsprechung nimmt an, dass den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis eine Treuepflicht trifft, aufgrund derer er seinem Arbeitgeber kei...mehr

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zfs 11/2025, Regress des Kr... / 1 Aus den Gründen: “…

1. Das LG hat dem Beschwerdeführer zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO versagt. Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn er an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet h...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Aufklärungspflicht

Rz. 21 Die Aufklärungspflicht des Testamentsvollstreckers besteht je nach Ausgestaltung des Einzelfalls aus einer Benachrichtigungspflicht, einer Anhörungspflicht sowie einer Warnpflicht.[43] Die Benachrichtigungspflicht ist vom Testamentsvollstrecker immer unverzüglich und unaufgefordert zu erfüllen. Sie kann sich auch auf Beziehungen zu Dritten erstrecken. Dies gilt insbes...mehr

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Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Hierbei erfolgte eine zweistufige Prüfung. In der ersten Stufe wird geprüft, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Verpflichtung des oder der Erben zur Überprüfung der Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker?

Rz. 51 Nach einem Teil der Lit.[120] kann der Testamentsvollstrecker vom Erben verlangen, den Rechenschaftsbericht nicht nur schlicht entgegenzunehmen, sondern auch in angemessener Zeit zu überprüfen. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Einen Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Überprüfung durch die Erben gibt es nicht. Es wird verkannt, dass eine Überprüfungspfli...mehr

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Wettbewerbsverbot des GmbH-... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer der GmbH ist verpflichtet, alles zu tun, was der GmbH nutzt und alles zu unterlassen, was der GmbH schadet (Treuepflicht zur GmbH). Dazu gehört ein generelles Wettbewerbsverbot, das dem Geschäftsführer verbietet, im Gegenstand der GmbH Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen bzw. Kunden der Konkurrenz zuzuführen oder für Konkurrenzunternehmen täti...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.3 Betrieblicher Bereich

Rz. 362 Pflichtwidrigkeiten können ferner den betrieblichen Bereich betreffen. Hierbei kommt zum einen die Störung des Betriebsfriedens infrage. Unter dem Begriff Betriebsfrieden versteht man das betriebliche Miteinander der Arbeitnehmer. Dieses kann z. B. durch Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, durch Angriffe auf diese oder durch üble Nachrede gestört werden. Zw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 401 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.[...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.18 Verweigerung ärztlicher Untersuchungen

Rz. 653 Der Arbeitgeber hat zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Sicherheit in bestimmten Fällen, etwa bei Verdacht auf Alkoholsucht, ein anerkennenswertes Interesse daran, über den diesbezüglichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers informiert zu werden. Wenn der Arbeitnehmer hierüber keine Auskünfte gibt, kann ein personenbedingter Kündigungsgrund vorliegen, weil der A...mehr

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GmbH-Geschäftsführer oder G... / 3 Abfindung des ausscheidenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Wenn ein als Geschäftsführer mitarbeitetender GmbH-Gesellschafter aus dem Unternehmen als Geschäftsführer und ggf. gleichzeitig als Gesellschafter oder auch nur als Gesellschafter austritt, kann das mehrere Ursachen haben: Er verlässt die GmbH freiwillig als Gesellschafter-Geschäftsführer, z. B. aus Altersgründen, indem er von einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Kündig...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Interessenwahrungs- und Treuepflicht

Rz. 30 Die Gegenleistung des Herstellers für die Absatzförderungsleistung des Vertragshändlers liegt in der Gewährung der imagebedingten besonderen Gewinnaussichten der Produktpalette des Herstellers. Daraus ergibt sich die für die Vertragsgestaltung und -durchführung wichtigste Pflicht des Herstellers: Er muss alles unterlassen, was die Gewinnerzielung des Vertragshändlers ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Treuepflicht von Gesellschaftern

Rz. 22 Gesellschafter unterliegen wechselseitig und im Verhältnis zur GmbH grundsätzlich einer Treuepflicht.[103] Treuebindungen spielen in vielerlei Hinsicht eine Rolle: Z.B. sollen sie Rechtsgrund sein für Auskunfts- und Informationsrechte,[104] Pflichten bei Gesellschafterbeschlüssen bis hin zu einem bestimmten Stimmverhalten (vgl. Rdn 111, 161, 222), zur Zustimmung zur An...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Erzwingbarkeit von Satzungsänderungen durch Treuepflicht und Stimmbindungsvereinbarungen sowie als Schadensersatz

Rz. 222 Stimmbindungsvereinbarungen (allg. vgl. Rdn 151) können die Gesellschafter verpflichten, für Änderung zu stimmen,[936] in Ausnahmefällen auch die gesellschaftliche Treuepflicht (allg. vgl. Rdn 22).[937] In Betracht kommt auch die Änderungspflicht aufgrund schadensersatzrechtlicher Naturalrestitution.[938]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Haftung für Stimmrechtsausübung

Rz. 342 Sofern Gesellschafter die GmbH bzw. andere Gesellschafter durch schuldhaft pflichtwidrige Stimmrechtsausübung schädigen, sollen sie wegen Verletzung von Mitgliedschaftsverhältnis bzw. Treuepflicht ersatzpflichtig sein können.[1357] Einen Verstoß gegen die Treuepflicht begründet es nicht, wenn Gesellschafter einvernehmlich außerhalb der Grenze des § 30 GmbHG Vermögen ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Rücknahme-/Rückverkaufspflichten

Rz. 42 Der Hersteller ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücknahme von Vertragswaren bei Beendigung des Vertragshändlervertrages aufgrund der nachvertraglichen Treuepflicht oder als Schadensersatzleistung zum Rückkauf des restlichen Warenlagers, das der Vertragshändler zu unterhalten hatte, verpflichtet,[114] unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit für die...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Vinkulierung

Rz. 188 § 15 Abs. 5 GmbHG lässt zu, die Abtretung der Geschäftsanteile an Voraussetzungen zu knüpfen. Sie kann insb. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängen. Diese Möglichkeit nutzt die Praxis zu Recht in großem Maße. Denn regelmäßig ist die GmbH mit meist wenigen Gesellschaftern und deren starkem Einfluss auf die Geschäftsführung (§ 45 GmbHG, vgl. Rdn 153) personenbez...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 171 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 207 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[141] und Gründungskosten[142] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 74 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[136] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Nachvertragliche Lieferverpflichtungen

Rz. 45 Auch nach Beendigung des Vertragshändlerverhältnisses hat der Hersteller mit dem Vertragshändler bereits abgeschlossene Kaufverträge auszuführen. Die Lieferverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Vertragshändler über die zu liefernde Ware bereits mit dem Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Auf diese nachvertragliche Treuepflicht des Herstelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Gebietsschutz

Rz. 36 Für den Franchisenehmer wird oftmals ein Gebietsschutz (festgelegt z.B. durch Gebietskarte oder anhand von Postleitzahlen) wichtig sein, damit er keinen Wettbewerb von anderen Franchisenehmern und/oder Franchisegeber mit denselben Waren und/oder Dienstleistungen bekommt. Man unterscheidet zwischen der Verpflichtung des Franchisegebers, in dem Gebiet des Franchisenehme...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Kapitalherabsetzung

Rz. 264 §§ 30 und 31 GmbHG schützen das Stammkapital durch strikte Regelungen in (vgl. Rdn 269 ff.). Möglich ist aber eine Kapitalherabsetzung in der Form der ordentlichen (effektiven) Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG), die zur Rückzahlung eines Teils des Gesellschaftsvermögens führt. Zudem besteht nach §§ 58a–58f GmbHG die Möglichkeit zur vereinfachten (nominellen) Kapitalhe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Beendigung der Sonderregelungen durch Kapitalerhöhung

Rz. 93 Nach einer Kapitalerhöhung mindestens auf den Betrag des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) gelten gem. § 5a Abs. 5 GmbHG die Sonderregeln von § 5a Abs. 1–4 GmbHG nicht mehr.[311] Eine solche Kapitalerhöhung ist nach der gesetzlichen Konzeption vor allem durch die Umwandlung der gesetzlichen Rücklage nach § 57c GmbHG durch Kapitalerhöhung aus Gesellscha...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 372 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[598] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[599] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr