Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Pflichten und Haftung der directors und officers

Rz. 122 Die Mitglieder des board of directors und die officers haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Sorgfaltspflichten (duty of care) und Treuepflichten (duty of loyalty) gegenüber der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu beachten. a) Sorgfaltspflicht Rz. 123 Die directors haben ihre Geschäftsführungsentscheidungen nach Treu und Glauben, mit der Sorgfalt einer vernünfti...mehr

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England und Wales1 England ... / (2) Duty to disclose secret profits, duty to avoid conflicts of interest, not to accept benefits from third parties

Rz. 440 Die zweite Untergruppe von Pflichten (duty to disclose secret profits; duty to avoid conflicts of interest) zielt auf den Erhalt des Vermögens der Gesellschaft ab. Die Gerichte haben anhand des Fallrechts Verbote entwickelt, nach denen die Geschäftsführer an Geschäften der Gesellschaft kein wirtschaftliches Eigeninteresse haben dürfen und Interessenkollisionen zwisch...mehr

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Pakistan / III. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 110 Die directors haben gegenüber der Gesellschaft Treuepflichten einzuhalten. So muss die Geschäftsführung stets mit bestem Wissen und Gewissen handeln. Rz. 111 Die Geschäftsführung ist nur als Gesamtgeschäftsführung möglich. Rz. 112 Der Aufgabenbereich der directors umfasst das gesamte Management der Gesellschaft. Die directors sind auch zuständig für die Bezahlung aller...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / c) Haftung gegenüber der Gesellschaft und Haftungsfreistellungen

Rz. 127 Verletzen die directors ihre Sorgfalts- oder Treuepflichten, so sind sie primär gegenüber der corporation schadensersatzpflichtig, soweit dieser aus der Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist. Klagebefugt ist in solchen Fällen grundsätzlich die Gesellschaft selbst, die im Prozess von den directors oder dem zuständigen officer vertreten wird. Macht die Gesellsch...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Formen von Geschäftsführern

Rz. 458 Zu beachten ist, dass der Begriff des Geschäftsführers (director) im englischen Recht nicht nur für die Organstellung relevant ist. Er dient auch dazu, Personen zu kennzeichnen, die in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Pflichten des Companies Acts einbezogen sind. Die Pflichten treffen daher auch Hintermänner, die nicht selbst zu Geschäftsführern bestellt worden...mehr

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England und Wales1 England ... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 122 Die in einem englischen Gesellschaftsvertrag üblichen Bestimmungen lassen sich der gesetzlichen Mustersatzung (früher: Table A, jetzt: Model Articles Ltd) entnehmen. Diese gilt kraft Gesetzes (Sec. 20 CA 2006), wenn die Gesellschafter im Rahmen der Gründung unter dem CA 2006 keine ausdrücklichen Bestimmungen treffen (vgl. Rdn 118). Möglich ist auch, partiell Table A-...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Duty to act in good faith/within powers, duty to act with a proper purpose/promote success of the company, duty not to fetter discretion/exercise independent judgement

Rz. 439 Die erste Untergruppe von Pflichten in diesem Bereich (duty to act in good faith; duty to act with a proper purpose; duty not to fetter discretion) bezweckt die Beschränkung der umfassenden Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer. Die durch das Fallrecht entwickelten Beschränkungen wirken hierbei sowohl auf die Ausübung von Satzungskompetenzen der Geschäftsführ...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Umfassende Vertretungsmacht und Einschränkungen der Vertretungsmacht

Rz. 450 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers setzt nach allgemeinen Regelungen des englischen Vertretungsrechts (agency) voraus, dass der Vertreter vom Vertretenen zu Vertretung autorisiert wurde. Der Umfang der Vertretungsmacht eines Geschäftsführers richtet sich demzufolge nach den Articles der Gesellschaft. Bestehen keine Einschränkungen, darf der Geschäftsführer p...mehr

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Norwegen / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 60 Die Gesellschafter sind kein Gesellschaftsorgan, sondern üben die Rechte, die ihnen gemäß Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zukommen, insbesondere in der Gesellschafterversammlung aus. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres ist die ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Darüber hinaus können jederzeit außerordentliche Gesellsch...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Innere Organisation der GmbH

Rz. 75 Kernbereich des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, in welchem Verfahren und mit welchen Personen diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der...mehr

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Türkei / III. Geschäftsführung

Rz. 201 Die Geschäftsführung beinhaltet die Leitung und Vertretung der Gesellschaft. In Ausübung dieser Funktion obliegen der Geschäftsführung die Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns (Art. 18 HGB; ausdrücklich für den GmbH-Geschäftsführer jetzt Art. 626 Abs. 1 HGB). Dazu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten sowie Loyalitäts- und Treuepflichten. Rz. 202 Der Geschäftsführ...mehr

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England und Wales1 England ... / VII. Grundprinzipien des Insolvenzverfahrens

Rz. 529 Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, fingiert das Gesetz (Sec. 129 Insolvency Act 1986) den Beginn des Verfahrens rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Befindet sich die Gesellschaft bereits in einem freiwilligen Auflösungsverfahren, wirkt die Eröffnung des Verfahrens auf den Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses über die freiwillige Auflös...mehr

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Singapur / III. Geschäftsführung

Rz. 120 Wie in Europa haben die Direktoren auch in Singapur das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung. Die Pflichten des Geschäftsführers einer Pte. Ltd. sind sowohl durch Gesetzesrecht als auch durch Richterrecht (Case Law) determiniert. Die Direktoren sind persönlich verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des Companies Act. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist ihne...mehr

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Kanada / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 68 Im Rahmen einer ggf. in den Articles of Incorporation festgelegten Höchstzahl ernennen die Gesellschafter die Direktoren. Bei Gründung geschieht dies (obligatorisch) durch die Gründer, die die Direktoren bei Anmeldung der Gesellschaft benennen müssen (Sect. 106 [1] CBCA). In der Folge werden die Direktoren in den jährlich stattfindenden ordentlichen Gesellschaftervers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter reiner Hilfstätigkeit wäre z. B. die Tätigkeit als Bote, Telefonistin oder Reinigungskraft zu verstehen.[1] Die Treuepflicht gilt nur währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.2 Treuepflicht

Eng damit verbunden ist die allgemeine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht. Die damit regelmäßig verbundene Pflicht zur aktiven Mitwirkung ist bereits gesetzlich im PartGG vorgesehen. Im Rahmen der Treuepflicht verbleibt damit vor allem die Pflicht jedes Partners, alles zu unterlassen, was der PartG Schaden zufügen könnte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 3 Gewinnung von Ersthelfern

Zu den Pflichten des Unternehmers gehört es, die Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Dieser Pflicht kann der Unternehmer jedoch nur nachkommen, wenn seine Angestellten ihn dabei unterstützen. Dazu kann den Angestellten verdeutlicht werden, wie wichtig die Aufgabe des Ersthelfers ist. Ebenfalls ist es allgemeine Pflicht, bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Automatische Honorarerhöhung

Leitsatz Eine Klausel, die eine pauschale jährliche Erhöhung der Verwaltervergütung um 4 % vorsieht, ist unwirksam. Normenkette § 26 WEG Das Problem B und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbaren im Jahr 1993, dass sich das Verwalterhonorar jährlich zum 1. November um 4 % erhöht. Im November 2003 beschließen die Wohnungseigentümer anlässlich einer Wiederbestellung, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.14 § 75 Abs. 1 Nr. 11 LPVG BW: Umsetzung mit Dienstortwechsel

Der Mitbestimmungstatbestand der Nr. 11 wirkt auf den ersten Blick leicht verständlich – tatsächlich jedoch enthält er zahlreiche Rechtsprobleme: Vorab: Mit "Umsetzung" im Sinne der Nr. 11 ist richtigerweise die "horizontale" Umsetzung gemeint, denn die "vertikale" Umsetzung unterfällt ja bereits der Nr. 6 (bei Beamten) bzw. der Nr. 7a (bei Arbeitnehmern). Mit "Dienstortwechse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Treuepflicht von Gesellschaftern

Rz. 22 Gesellschafter unterliegen wechselseitig und im Verhältnis zur GmbH grundsätzlich einer Treuepflicht.[98] Treuebindungen spielen in vielerlei Hinsicht eine Rolle: Z.B. sollen sie Rechtsgrund sein für Auskunfts- und Informationsrechte,[99] Pflichten bei Gesellschafterbeschlüssen bis hin zu einem bestimmten Stimmverhalten (vgl. Rdn 111, 160, 221), zur Zustimmung zur Ante...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Interessenwahrungs- und Treuepflicht

Rz. 31 Die Gegenleistung des Herstellers für die Absatzförderungsleistung des Vertragshändlers liegt in der Gewährung der imagebedingten besonderen Gewinnaussichten der Produktpalette des Herstellers. Daraus ergibt sich die für die Vertragsgestaltung und -durchführung wichtigste Pflicht des Herstellers: Er muss alles unterlassen, was die Gewinnerzielung des Vertragshändlers ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Erzwingbarkeit von Satzungsänderungen durch Treuepflicht und Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 221 Stimmbindungsvereinbarungen (allg. vgl. Rdn 150) können die Gesellschafter verpflichten, für Änderung zu stimmen,[867] in Ausnahmefällen auch die gesellschaftliche Treuepflicht (allg. vgl. Rdn 22).[868]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Haftung für Stimmrechtsausübung

Rz. 342 Sofern Gesellschafter die GmbH bzw. andere Gesellschafter durch schuldhaft pflichtwidrige Stimmrechtsausübung schädigen, sollen sie wegen Verletzung von Mitgliedschaftsverhältnis bzw. Treuepflicht ersatzpflichtig sein können.[1268] Einen Verstoß gegen die Treuepflicht begründet es nicht, wenn Gesellschafter einvernehmlich außerhalb der Grenze des § 30 GmbHG Vermögen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Abwerbeverbot

Rz. 505 Umstritten und nicht klar abgrenzbar ist das aus der nachvertraglichen Treuepflicht folgende Verbot, Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben. Er darf zwar über seine Pläne sprechen, insbesondere auch Vorzüge eines neuen Arbeitgebers herausstellen, nicht jedoch auf die Mitarbeiter einwirken, um sie zum Arbeitgeberwechsel zu veranlassen oder dabei zu unterstützen.[826]...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 170 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 206 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[138] und Gründungskosten[139] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 73 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[151] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Vinkulierung

Rz. 187 § 15 Abs. 5 GmbHG lässt zu, die Abtretung der Geschäftsanteile an Voraussetzungen zu knüpfen. Sie kann insb. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängen. Diese Möglichkeit nutzt die Praxis zu Recht in großem Maße. Denn regelmäßig ist die GmbH mit meist wenigen Gesellschaftern und deren starkem Einfluss auf die Geschäftsführung (§ 45 GmbHG, vgl. Rdn 152) personenbez...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Kapitalherabsetzung

Rz. 263 Das Gesetz schützt das Stammkapital durch strikte Regelungen in §§ 30 und 31 GmbHG (vgl. Rdn 268 ff.). Möglich ist aber eine Kapitalherabsetzung in der Form der ordentlichen (effektiven) Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG), die zur Rückzahlung eines Teils des Gesellschaftsvermögens führt. Zudem besteht nach §§ 58a–58f GmbHG die Möglichkeit zur vereinfachten (nominellen)...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Nachvertragliche Lieferverpflichtungen

Rz. 45 Auch nach Beendigung des Vertragshändlerverhältnisses hat der Hersteller mit dem Vertragshändler bereits abgeschlossene Kaufverträge auszuführen. Die Lieferverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Vertragshändler über die zu liefernde Ware bereits mit dem Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Auf diese nachvertragliche Treuepflicht des Herstelle...mehr

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§ 16 Franchiserecht / c) Gebietsschutz

Rz. 36 Für den Franchisenehmer wird oftmals ein Gebietsschutz (festgelegt z.B. durch Gebietskarte oder anhand von Postleitzahlen) wichtig sein, damit er keinen Wettbewerb von anderen Franchisenehmern und/oder Franchisegeber mit denselben Waren und/oder Dienstleistungen bekommt. Man unterscheidet zwischen der Verpflichtung des Franchisegebers, in dem Gebiet des Franchisenehme...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 335 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[24] besonders oft vorkommen. Der BGH[25] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Stammkapital, Geschäftsanteil und Gründungsaufwand

Rz. 31 Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) und die "Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt" (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Diese Erbringung der Stammeinlage ist Hauptpflicht des Gesellschafters.[123] Soweit die Einlage weder vom Za...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 160 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 159). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 172 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[638] Sie hab...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Rücknahmepflichten

Rz. 43 Der Hersteller ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücknahme von Vertragswaren bei Beendigung des Vertragshändlervertrages aufgrund der nachvertraglichen Treuepflicht oder als Schadensersatzleistung zum Rückkauf des restlichen Warenlagers, das der Vertragshändler zu unterhalten hatte, verpflichtet,[115] unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit für die...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 374 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[636] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[637] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung

Rz. 268 Möglich und insb. in Sanierungsfällen verbreitet ist eine Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung. Dabei sind gesellschaftsrechtliche Treuepflichten zum Schutz der Minderheitsgesellschafter zu beachten[1021] (vgl. Rdn 263).mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 4. Informationspflicht

Rz. 34 Zu den Treuepflichten des Herstellers gehört weiter eine inhaltlich stark begrenzte Informationspflicht gegenüber dem Vertragshändler. Die Pflicht zur Überlassung von Unterlagen, die für die Vertriebstätigkeit des Vertragshändlers erforderlich sind, folgt ebenso wie die Lieferpflicht des Herstellers aus dem Umstand, dass der Vertragshändler für die Ausübung seiner Tät...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[381] sowie Buchführu...mehr