Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Rechte und Pflichten des Hauptbeteiligten

Rz. 38 Eine Vertretungsregelung existiert in der Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft ebenso wenig wie bei der stillen Gesellschaft. Im Außenverhältnis handelt der Hauptbeteiligte stets im eigenen Namen, wenngleich auch im Innenverhältnis auf gemeinsame Rechnung.[55] Die Geschäftsführung steht nach neuer Rechtsprechung des BGH zur BGB-Innengesellschaft,[56] die...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Atypische Unterbeteiligung

Rz. 19 Im Fall der atypischen Unterbeteiligung wird der Unterbeteiligte hingegen wirtschaftlich an der Substanz des Hauptanteils beteiligt, d.h. er partizipiert anteilig an der Wertentwicklung der Hauptbeteiligung mit der Folge, dass bei Beendigung der Unterbeteiligungsgesellschaft neben dem Anspruch auf Rückzahlung der nominellen Kapitaleinlage auch einer auf die anteiligen...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Rechtliche Qualifikation

Rz. 7 Bei der Unterbeteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft, deren rechtliche Beurteilung grundsätzlich den §§ 705 ff. BGB folgt.[11] Aus diesem Grund ist es dem Wesen der Unterbeteiligungsgesellschaft immanent, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt und nicht rechtsfähig ist.[12] Da die Unterbe...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Rechte und Pflichten des Unterbeteiligten

Rz. 42 Auf die Geschäftsführung der Unterbeteiligungsgesellschaft sind grundsätzlich die Vorschriften der §§ 709–713 BGB anwendbar, abweichende vertragliche Regelungen im Unterbeteiligungsvertrag sind jedoch zulässig und nicht ungewöhnlich (vgl. Rdn 38). Rz. 43 Grundsätzlich obliegen dem Unterbeteiligten keine Verpflichtungen gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellsc...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Teilung von Geschäftsanteilen

Rz. 272 Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2009 sind GmbH-Geschäftsanteile auf der Grundlage eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich teilbar (§ 46 Nr. 4 GmbHG). Satzungsmäßige Regeln, die für die Teilung von Geschäftsanteilen eine abweichende Zuständigkeit statuieren, sind aber zulässig.[287] Teilung bedeutet, dass der Geschäftsanteil in mehrere Stücke ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 253 Gesetzliche Regelungen zur Übertragbarkeit bzw. zur Art und Weise der Übertragung der Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters finden sich im Gesetz nicht. § 719 Abs. 1 BGB, der Verfügungen über den Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausschließt, deutet zwar auf eine Unübertragbarkeit ...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / b) Stimmen aus dem Schrifttum

Nach Binnewies kann, wenn die Beteiligten aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses im besonders engen Maße mit wechselseitigen Pflichten miteinander verbunden sind (z.B. aufgrund von Treuepflichten), die Abgabe einer Selbstanzeige, ohne dem anderen die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben, Schadensersatzansprüche und Kündigungsgründe auslösen.[4] Für Streck folgt grdl. aus der g...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / 3. Anspruch auf Teilnahme an Selbstanzeige?

Ist im Rahmen eines Gesellschafterstreits ein Gesellschafter entschlossen, bislang nicht oder nicht richtig erklärte steuerliche Tatsachen im Rahmen einer Selbstanzeige gegenüber den Steuerbehörden nachzuerklären, ist genauer zu beleuchten, ob der Gesellschafter ggf. aus der gesellschaftsrechtlichen Fürsorge- und Treuepflicht gleichwohl gehalten ist, die anderen Gesellschafte...mehr

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GmbH 2 Go: Steuerberatung i... / d) Zwischenfazit

Für einfach-schuldrechtliche Verträge kann eine Pflicht zur Einbeziehung in eine bevorstehende Selbstanzeige m.E. nur im Ausnahmefall aus den allgemeinen Rücksichtnahmepflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB hergeleitet werden. § 241 Abs. 2 BGB bestimmt aber nur, dass der eine Vertragsteil zur Rücksichtnahme auf die Rechte und die sonstigen Rechtsgüter des anderen Teils verpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt (BAG, Beschluss v. 17.10.1990, 7 ABR 69/89 [1]). Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Ge...mehr

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Verbindliche Auskunft des F... / V. Bindungswirkung

Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft tritt nur dann ein, wenn der verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Antragstellung vorgetragenen Sachverhalt übereinstimmt. Kleinere, aus dem Sachzusammenhang erforderliche und für die Gesamtbeurteilung unwesentliche Korrekturen sind unschädlich. Beachten Sie: Hat das FA eine für den Steuerpflichtigen negative Auskunft erte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit

Rz. 62 Gegenüber dem Pauschalmodell bietet eine zeitabhängige Abrechnung den Vorteil, den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts vergütungstechnisch exakt widerspiegeln zu können. Auch das Modell der Zeitvergütung ist unabhängig davon zulässig, ob eine unter oder über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung vereinbart wird.[99] In der Praxis ist das Zeithonorar ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.8 Verwirkung der Vergütung

Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihn treffenden Treuepflichten, verwirkt er u. U. seine Vergütungsansprüche.[1] Die Rechtsprechung stellt allerdings strenge Anforderungen an die Verwirkung. Eine solche kommt nicht schon in Betracht, wenn sich der Testamentsvollstrecker schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er aufgrund falscher Beurteilungen fehlerhafte Entscheidun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin

Leitsatz 1. Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsid...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Die subjektive Bestimmung

Es reicht nicht aus, dass das Verhalten des Pflichtteilserben nur objektiv im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Familienrecht ist, um die familiären Bindungen zu beinträchtigen. Diese Verletzung, die auf dem Verschuldensprinzip beruht,[39] muss auch die familiären Bindungen zwischen dem Erblasser und den Erben subjektiv durchtrennt haben.[40] Eine sogenannte Entfrem...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Strafbare Untreue bei illoyaler Vermögensverfügung i.S.d. § 1375 Abs. 2 BGB?

Eine Entscheidung des OLG Bamberg soll hier behandelt werden, weil sie über ihren strafprozessualen Hauptaspekt hinaus wichtige materielle und prozessuale Fragen der illoyalen Vermögensverfügungen beim Zugewinnausgleich berührt. Der Tatvorwurf einer strafrechtlichen Anklage gegen den Ehemann lautete, er habe das in seinem Alleineigentum stehende Hausgrundstück verkauft und de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / II. Rechtsnatur bedingter Rechtsgeschäfte

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Rechtsgeschäft selbst ist bindend nach allgemeinen Regeln. Es ist tatbestandlich vollendet und voll gültig wie das unbedingte; nur die gewollten Wirkungen sind bedingt. Die Bedingung führt zu einem Schwebezustand, während dessen die endgültige Rechtslage noch nicht feststeht. Der Schwebezustand besteht bis zum Eintritt oder Ausfall der Bedingung. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft. Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft...mehr

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Auskunftsansprüche der Kommanditisten und Treugeber in der (Publikums-)KG

Zusammenfassung Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteil...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4 Rechtliche Zulässigkeit der Beiziehung von Beratern

Die Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn der Gesellschaftsvertrag sie zulässt oder aber wenn die Gesellschafterversammlung durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit bzw. Teilnahme von Beratern gestattet.[1] Fehlt eine Satzungsregelung oder ergeht ein abschlägiger Beschluss der Gesellschafterversammlung zum Antrag eine...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.1 Konkreter Beratungsbedarf und Interesse der Gesellschaft

Einerseits geht es um essenzielle Entscheidungen für den Gesellschafter, wie z. B. den Entzug von mitgliedschaftlichen Rechten wie die Entziehung von Sonderrechten, die Abberufung eines Gesellschafters aus dem Amt des Geschäftsführers oder der Entzug des Geschäftsanteils. Hier wird also in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingegriffen. Besteht aufgrund mangelnder Kompetenz...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.1 Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Rz. 27 Gleichmäßige Leistungen und damit eine Leibrente liegen auch dann vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbaren. Sie dient dazu, den Wertverlust, der anlässlich lang laufender Verträge eintritt, auszugleichen. Die Gleichmäßigkeit der Zahlungen wird durch die Wertsicherungsklausel gerade sichergestellt, da ihr wirtschaftlicher Wert erhalten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 857 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1758] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1759] Rz. 858 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1219 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2635] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1220 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schuldrechtlicher Anspruch

Rz. 1260 Neben die sachenrechtlichen Ansprüche kann als Drittes ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch aus einer analogen Anwendung des § 667 BGB treten.[2711] Die Vorschrift des § 667 BGB ist im Arbeitsverhältnis grundsätzlich analog anwendbar.[2712] Sie begründet eine Pflicht zur Herausgabe bezogen auf alle in Vollzug des Arbeitsverhältnisses erlangten Gegenstände einsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1672 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist. Zur Klarstell...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1485 Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich in Arbeitsverhältnissen häufig aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, sog. Verschwiegenheitsklauseln. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) bzw. Nebenpflichten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, solange das Arbeitsve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / r) Erfindungen

Rz. 829 Das ArbNErfG findet anerkanntermaßen auf GmbH-Geschäftsführer keine Anwendung.[1627] Allerdings soll aus der dienstvertraglichen Treuepflicht die Verpflichtung des Geschäftsführers folgen, der Gesellschaft sog. Diensterfindungen anzudienen.[1628] Um Streitigkeiten über eine derartige Verpflichtung zu vermeiden und zweifelsfrei auszuschließen, dass Erfindungen, die de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 851 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1742] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehmer nach Vertragsende nur ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Die feste Jahresvergütung

Rz. 805 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1537] – nicht.[1538] Allerdings ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Verschwiegenheitspflicht und Whistleblowing

Rz. 1513 Der Begriff des Whistleblowings beschreibt im weiteren Sinne das Szenario, in dem ein Arbeitnehmer auf Rechtsverstöße, Straftaten oder sonstige Missstände innerhalb des Unternehmens hinweist bzw. diese aufdeckt.[3395] Dies kann entweder nur gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb des Unternehmens erfolgen (internes Whistleblowing) und durchaus erwünscht sein. Nicht selt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Die Verschwiegenheitspflicht

Rz. 817 Die Pflicht des Geschäftsführers zur Verschwiegenheit über die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Informationen folgt auch ohne vertragliche Regelung aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht.[1576] Daneben tritt der objektiv-rechtlich ausgestaltete Geschäftsgeheimnisschutz nach den §§ 4, 10 GeschGehG, der nach § 2 Nr. 3 GeschGehG als Adressaten auch den...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausdrückliche vertragliche Regelung

Rz. 1505 Eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht bezüglich sonstiger Tatsachen im Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers kann durch einzelvertragliche Regelung vereinbart werden.[3381] Allerdings ist ­Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann zwar eine nachvertragliche Verschwiegenheitsvereinbarung ohne Karenzentschädigung wirksam vereinbart werden; denn die Pflicht, auc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 821 Es entspricht bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1606] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1607] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 902 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 1673 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliches Abwerbeverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Rz. 243 Von dem Verbot der Abwerbung von Kollegen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zu unterscheiden sind Abwerbeverbote für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anders als während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 BGB. Mit dem En...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 496 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 6. Vorvertragliches Verhältnis

Rz. 64 Mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke von Vertragsverhandlungen begründen die verhandelnden Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem wechselseitige Treuepflichten (insbes. Auskunfts- und Rücksichtnahmepflichten) resultieren. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung hat der Gesetzgeber das zuvor aus den Grundsätzen der c.i.c. abgeleitete vorvertragliche Schuldv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Ohne vertragliche Regelung

Rz. 1502 Die Verschwiegenheitspflicht endet mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann also der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das erworbene Wissen und seine Kenntnisse zu eigenem Nutzen verwenden.[3376] Daher verletzt ein Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsverhältnis nachwirkende Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn er sein E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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