Rz. 1260
Neben die sachenrechtlichen Ansprüche kann als Drittes ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch aus einer analogen Anwendung des § 667 BGB treten.[2711] Die Vorschrift des § 667 BGB ist im Arbeitsverhältnis grundsätzlich analog anwendbar.[2712] Sie begründet eine Pflicht zur Herausgabe bezogen auf alle in Vollzug des Arbeitsverhältnisses erlangten Gegenstände einschließlich aller Vorteile, die der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat. Hierzu gehören auch Bonuspunkte für Vielflieger[2713] oder vom Arbeitnehmer rechtswidrig empfangene Schmiergelder.[2714] Der aus einer analogen Anwendung des § 667 BGB folgende Herausgabeanspruch erfasst sowohl die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übergebenen Gegenstände als auch die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Arbeitspflicht geschaffenen Gegenstände.
Im Regelfall geben die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen dem Arbeitgeber ausreichende Mittel an die Hand, um die dem Arbeitnehmer überlassenen Gegenstände oder die vom Arbeitnehmer erarbeiteten Gegenstände herauszuverlangen. Ungeachtet dessen ist die Vereinbarung einer Rückgabeklausel zu empfehlen, um zum einen die oben dargestellten Zweifelsfälle soweit als möglich zu erfassen und zum anderen eventuelle Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmers aus anderen Rechtsgründen – soweit rechtlich möglich – auszuschließen.
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