Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihn treffenden Treuepflichten, verwirkt er u. U. seine Vergütungsansprüche.[1] Die Rechtsprechung stellt allerdings strenge Anforderungen an die Verwirkung. Eine solche kommt nicht schon in Betracht, wenn sich der Testamentsvollstrecker schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er aufgrund falscher Beurteilungen fehlerhafte Entscheidungen getroffen hat.

Nur wenn sich der Testamentsvollstrecker bewusst über die Interessen der Erben hinwegsetzt und dabei eigene Interessen in den Vordergrund stellt – für sich oder Dritte – oder seine Amtspflichten völlig vernachlässigt, ist der Anspruch auf die Vergütung wohl verwirkt.[2]

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