Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 4 Treuepflicht

4.1 Einführung Rz. 302 Aufgrund seiner Mitgliedschaft ist einerseits der Gesellschafter verpflichtet, in allen gesellschaftlichen Belangen auf die Interessen der GmbH und der anderen Gesellschafter angemessen Rücksicht zu nehmen (Treuepflicht).[1] Andererseits ist auch die GmbH gegenüber dem Gesellschafter zur Rücksicht auf seine Interessen verpflichtet. Die gegenseitige Treu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 4.2 Treuepflicht des Gesellschafters

Rz. 303 Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht setzt dem Gesellschafter bei der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte Schranken: Der Gesellschafter darf sein Stimmrecht nicht ausnutzen, um Beschlüsse herbeizuführen, die ihm einen Vorteil zulasten der GmbH oder der anderen Gesellschafter bringen.[1] Eine Verletzung der Treuepflicht liegt beispielsweise vor, wenn der Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 8.2.2 Einschränkungen durch Treuepflicht

Rz. 368 Sieht die Satzung kein Sonderrecht des Gesellschafters auf Geschäftsführung oder Abberufungsbeschränkungen vor, so kann einer freien Widerruflichkeit der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss[1] dennoch die gesellschafterliche Treuepflicht entgegenstehen. Hiernach haben die Gesellschafter bei der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte Rücksicht auf die Interessen de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 5 Wettbewerbsverbot

Rz. 307 Ein dem Gesellschafter auferlegtes Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass dieser in demselben Geschäftsbereich wie die GmbH tätig wird und somit in Konkurrenz zu dieser tritt. Anders als z. B. in § 112 HGB für die Gesellschafter einer OHG normiert, sieht das GmbHG allerdings keine Regelung eines Wettbewerbsverbotes für die Gesellschafter einer GmbH vor. Dennoch ergbi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 4.1 Einführung

Rz. 302 Aufgrund seiner Mitgliedschaft ist einerseits der Gesellschafter verpflichtet, in allen gesellschaftlichen Belangen auf die Interessen der GmbH und der anderen Gesellschafter angemessen Rücksicht zu nehmen (Treuepflicht).[1] Andererseits ist auch die GmbH gegenüber dem Gesellschafter zur Rücksicht auf seine Interessen verpflichtet. Die gegenseitige Treuepflicht ergib...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 4.4 Rechtsfolgen von Treuepflichtverletzungen

Rz. 306 Treuepflichtverletzungen können unterschiedliche Folgen auslösen: Die treuwidrige Ausübung eines Auskunftsrechts ist unzulässig. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die erbetene Auskunft zu verweigern. Eine treuwidrig abgegebene Stimme ist nichtig und bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mitzuzählen.[1] Ein dennoch gefasster Beschluss ist nach stetiger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 3.2.1 Schädigungsverbot

Rz. 1643 Wie bereits oben dargelegt, legitimiert § 311 AktG die nachteilige Einflussnahme auf eine beherrschte AG/KGaA unter der Bedingung des späteren Ausgleichs. Diese Norm regelt die Zulässigkeit der Benachteiligung der Untergesellschaft, sofern im Gegenzug diese Nachteile ausgeglichen werden. Für den umgekehrten Fall, wenn eine GmbH als Untergesellschaft beherrscht wird, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 3.2.2 Schadensersatz

Rz. 1645 Verstößt die Obergesellschaft gegen das Schädigungsverbot, so ist sie wegen Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der Untergesellschaft zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 1646 Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch der Untergesellschaft gegen die Organe der Obergesellschaft in Betracht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 6.4.1 Gesetzliche und vertragliche Stimmverbote

Rz. 535 Die Tatsache, dass ein Gesellschafter bei einer Abstimmung einen Interessenskonflikt hat oder haben könnte, führt nicht per se zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters vom Stimmrecht. Stimmverbote bestehen nur in eng auszulegenden Ausnahmen,[1] die das GmbHG in § 47 Abs. 4 GmbHG vorsieht: Entscheidung der Gesellschafterversammlung über die Entlastung eines Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.1.2 Inhaltsfehler

Rz. 607 Ein Inhaltsfehler liegt vor, wenn sich der Fehler nicht auf das Zustandekommen eines Beschlusses bezieht, sondern der Beschluss inhaltlich gegen Gesetz oder Satzung verstößt. Praktische Hauptanwendungsfälle sind Verstöße gegen die Treuepflicht und gegen das Gleichbehandlungsgebot. Rz. 608 Gesellschafterbeschlüsse sind danach inhaltlich fehlerhaft und anfechtbar, Rz. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 6.1 Einführung

Rz. 515 Die Rechte der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung werden durch Beschlussfassung ausgeübt. Das Stimmrecht ist das Recht, an Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch Stimmabgabe mitzuwirken. Es unterliegt einer mitgliedschaftlichen Treuepflicht sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber den anderen Gesellschaftern.[1] Treuwidrige Stimmrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.7 Bestellung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 917 Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag gilt für die Bestellung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsorgans: Die Organmitglieder werden gem. § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt im Wege der Beschlussfassung gem. § 47 Abs. 1 GmbHG,[1] die einfache Mehrheit reicht gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.7 Haftung aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen

Rz. 1083 Darüber hinaus haften die Geschäftsführer aus § 43 Abs. 2 GmbHG und Mitglieder des Aufsichtsorgans aus § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. §§ 116, 93 Abs. 2 AktG für Verstöße gegen ihre sonstigen Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen ihre Treuepflicht gegenüber der GmbH, darunter vor allem das hieraus abgeleitete Wettbewerbsverbot de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 6.1 Einführung

Rz. 311 Eng mit der Treuepflicht verbunden ist der Grundsatz der Gleichbehandlung, welcher für die Aktionäre einer AG in § 53a AktG gesetzlich normiert wurde. Für die GmbH fehlt zwar eine entsprechende Regelung. Es ist jedoch heute allgemein anerkannt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz für die Gesellschafter der GmbH gleichermaßen gilt:[1] Danach ist die GmbH verpflichtet,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 5.4 Anfechtbarkeit der Feststellung

Rz. 1437 Ist der fehlerhafte Jahresabschluss nicht bereits nach § 256 AktG analog nichtig,[1] kann seine Feststellung innerhalb einer Anfechtungsfrist von einem Monat angefochten werden (§ 243 AktG analog[2]). Eine Anfechtung kommt insbesondere in Betracht bei:[3] allgemeinen Verfahrensfehlern (Mängel bei der Einberufung, soweit nicht von § 256 Abs. 3 Nr. 1 AktG analog erfass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14 Pflicht des Geschäftsführers zur Verschwiegenheit

Rz. 852 Eine Verschwiegenheitspflicht der Geschäftsführer ist zwar nicht im GmbHG normiert, doch wird eine solche in § 85 Abs. 1 GmbHG ausdrücklich vorausgesetzt. Dass eine solche besteht, ist unstreitig. Lediglich die dogmatische Begründung ist noch ungeklärt. Während einige[1] die Grundlage der Verschwiegenheitspflicht in der organschaftlichen Treuepflicht der Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 8.2.1 Grundsatz

Rz. 365 Der Bestellung einer Person als Geschäftsführer liegt ein enormes Vertrauen seitens der Gesellschafter zugrunde, was insbesondere an der gegenüber Dritten unbeschränkbaren Vertretungsbefugnis gem. § 37 Abs. 2 GmbHG deutlich wird. Ist dieses Vertrauen zerstört, so muss es möglich sein, diese Rechtsstellung zu beendigen. Hierfür statuiert § 38 Abs. 1 GmbHG den Grundsat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 2.3.3 Kapitalerhöhungs- und Ausgabebeschluss der Geschäftsführung

Rz. 1226 Im Rahmen der durch das genehmigte Kapital geregelten Ermächtigung entscheiden die Geschäftsführer, ob, wann und in welcher Höhe das Kapital erhöht wird und die Geschäftsanteile ausgegeben werden. Die Entscheidung der Geschäftsführer muss dabei einstimmig beschlossen werden, sofern die Satzung keine Mehrheitsentscheidung zulässt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 1227 D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 9.3.1 Nichtigkeitsgründe

Rz. 643 Bei besonders schwerwiegenden Mängeln sind Gesellschafterbeschlüsse nicht nur anfechtbar, sondern von vornherein nichtig. Dies gilt in folgenden Fällen: Rz. 644 Der Beschluss wurde in einer Gesellschafterversammlung gefasst, die nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, und es handelt sich um einen gravierenden Einberufungsmangel.[1] Nichtigkeit entsprechend § 241 Nr. 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.1 Anfechtungsgründe

Rz. 601 Anfechtungsgründe sind die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen aller Art,[1] seien es geschriebene oder ungeschriebene Regelungen – einschließlich der gesellschafterlichen Treuepflicht, und von Satzungsbestimmungen. Dabei ist zwischen Verfahrensfehlern und Inhaltsfehlern zu unterscheiden. 9.2.1.1 Verfahrensfehler Rz. 602 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.3 Bevollmächtigte und Beistände

Rz. 468 Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen, ihr Teilnahmerecht also Dritten überlassen.[1] Hält ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, kann ihm – auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung – untersagt werden, mehr als einen Stimmrechtsvertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Denn anderenfalls bestünde d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 6.8.1 Beschlussfeststellung

Rz. 548 Das GmbH-Recht erfordert eine förmliche Beschlussfeststellung nur, wenn dies im Gesellschaftsvertrag gefordert ist.[1] Der Versammlungsleiter hat in diesen Fällen die Aufgabe, das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis wiederzugeben, das sich daraus ergebende Beschlussergebnis festzustellen und zu verkünden. Die Beschlussfeststellung beinhaltet die rechtliche Würdigung des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 2.2.1 Kapitalerhöhungsbeschluss

Rz. 1184 Die Kapitalerhöhung bedarf eines mit einer satzungsändernden Mehrheit[1] von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Gesellschafterbeschlusses (§ 53 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann darüber hinausgehende Erfordernisse aufstellen. Es ist möglich, dass sich aus der Satzung, einem Stimmbindungsvertrag oder aus der gesellschafterlichen Treuepflicht eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.4 Vorlagepflicht ohne Zustimmungsvorbehalt

Rz. 711 Ob sich aus der "Ungewöhnlichkeit" bzw. "Außergewöhnlichkeit" einer Maßnahme auch ohne ausdrücklichen, von der Gesellschafterversammlung verfügten Zustimmungsvorbehalt eine Vorlagepflicht der Geschäftsführer ergibt, wird kontrovers diskutiert. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die der gängigen Unternehmenspraxis widersprechen, die ein erhebliches unternehmeris...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 7 Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 1441 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf entweder (i) den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr oder (ii) den Bilanzgewinn, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt oder Rücklagen aufgelöst wurden, (zur Frage des Bilanzgewinns sie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 3.3.3.3 Selbsthilferecht gemäß § 50 Abs. 3 GmbHG

Rz. 445 Lehnt die Geschäftsführung ein Minderheitsverlangen ab oder kommt sie diesem nicht innerhalb angemessener Zeit durch eine entsprechende Einladung vollständig nach – je nach Dringlichkeit und Komplexität spätestens innerhalb eines Monats[1] – kann die Minderheit gem. § 50 Abs. 3 GmbHG die Einberufung der Gesellschafterversammlung bzw. Ergänzung der Tagesordnung selbst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 1.7 Vertragskonzern, faktischer Konzern (§§ 291ff. AktG)

Rz. 1547 Für konzernrechtliche Unterordnungsverhältnisse sehen die §§ 291ff. AktG besondere Regelungen zum Schutz der Aktionäre und Gläubiger einer AG vor, welche grundsätzlich auf die GmbH angewandt werden können. Unterschieden werden drei Formen der Unterordnung: Vertragskonzern (§§ 308 bis 310 AktG), faktischer Konzern (§§ 311 bis 318 AktG) und Eingliederung (§§ 319 bis 327 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 5.6 Ordnungsmaßnahmen

Rz. 505 Der Versammlungsleiter ist für einen geordneten Ablauf der Gesellschafterversammlung verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht ihm die Ordnungsgewalt zu. Stört ein Versammlungsteilnehmer den reibungslosen Ablauf der Gesellschafterversammlung und kann die Störung nicht auf andere Weise behoben werden, darf der Versammlungsleiter Ordnungsmaßnahmen ergreifen.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14.3 Verschwiegenheitsverpflichtung bei Transaktionen/Due Diligence – Prüfungen

Rz. 858 Umstritten ist die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ein Geschäftsführer vertrauliche Angaben im Rahmen der Veräußerung einer (wesentlichen) Beteiligung an der GmbH oder eines Unternehmensteils offenbaren darf.[1] Üblicherweise führt der Beteiligungs-/Kaufinteressent eine gründliche Prüfung der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse des Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.14 Vergütung

Rz. 948 Den Mitgliedern des Aufsichtsorgans "kann" für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie wird dann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Vergütung sollte der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 2.2.3.2 Bezugsrecht

Rz. 1199 In analoger Anwendung des im Aktienrecht geltenden § 186 Abs. 1 AktG haben die GmbH-Gesellschafter ein Bezugsrecht auf einen Anteil an den neuen Geschäftsanteilen, der ihrer jeweiligen Beteiligung am bisherigen Stammkapital entspricht.[1] Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist unter gewissen Voraussetzungen möglich (dazu sogleich). Rz. 1200 Aus dem gesetzlichen Bezugsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2 Anfechtbarkeit

Rz. 595 Gesellschafterbeschlüsse [1] sind entsprechend § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar, wenn sie gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine Satzungsregelung verstoßen. Auch Verstöße gegen die Treuepflicht, den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen die Bindung an den Gesellschaftszweck können, obwohl es sich nicht um gesetzliche Bestimmungen handelt, zu einer Anfechtbarkeit von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 6.2.2 Vollmachten

Rz. 522 Jeder Gesellschafter kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 47 Abs. 3 GmbHG). Unzulässig ist allerdings eine unwiderrufliche, verdrängende Vollmacht, weil sie dem Verbot der Abspaltung des Stimmrechts vom Geschäftsanteil zuwiderliefe.[1] Das persönliche Erscheinen des Gesellschafters trotz erteilter Vollmacht is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.1 Wettbewerbsverbot

Rz. 826 Im Geschäftszweig der Gesellschaft darf ein Geschäftsführungsmitglied keinerlei "Geschäfte machen". Dies ist zwar für die GmbH – anders als in § 88 Abs. 1 AktG für die AG – nicht gesetzlich normiert, folgt aber aus der Treuepflicht des Geschäftsführers und ist allgemein anerkannt.[1] Unter dieses Wettbewerbsverbot fällt jede auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 1.2.2 Umfang des Kapitalerhaltungsverbots

Rz. 1134 Grundsätzlich dürfen in der Aktiengesellschaft allein der Bilanzgewinn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der GmbH hingegen ist von den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbH nur das zur Erhaltung des statuarischen Stammkapitals (unabhängig von weiteren Eigenkapitalpositionen, Agien und Gewinnrücklagen) erfo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.2 Herabsetzung der Bezüge wegen Verschlechterung der Verhältnisse der Gesellschaft

Rz. 792 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH nach der Festsetzung der Bezüge erheblich, so kann sich dies auf die Vergütung des Geschäftsführers auswirken. § 87 Abs. 2 AktG regelt für solche Fälle eine Herabsetzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer AG. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Vergütung des Geschäftsführers einer G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 2.2.7.4 Schadensersatz

Rz. 290 § 51a GmbHG stellt nach überwiegender Auffassung kein Schutzgesetz dar, weshalb ein Anspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer oder die Gesellschaft aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 51a GmbHG ausscheidet.[1] Teilweise wurde ein Anspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB angenommen.[2] Dem ist jedoch entgegenzusetzen, dass die Mitgliedschaft des Gesellschafters durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.6 Fehlerhafte Bestellung

Rz. 698 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführungsmitgliedern haben – je nach Natur und Schwere des Fehlers – unterschiedliche Rechtsfolgen. Denkbar ist insoweit z. B., dass der Geschäftsführer die Bestellung nicht angenommen hat, der seiner Bestellung zugrunde liegende Beschluss nichtig bzw. rechtskräftig für nichtig erklärt wurde oder bei der Bestellung gesetzliche Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.3 Rechtsschutz des Geschäftsführungsmitglieds gegen die Abberufung

Rz. 768 a. Klageverfahren Hinsichtlich des Rechtsschutzes gegen die Abberufung muss danach differenziert werden, ob das abberufene Geschäftsführungsmitglied ein Gesellschafter-Geschäftsführer (ggf. mit mitgliedschaftlichem Sonderrecht auf die Geschäftsführung) oder ein Fremdgeschäftsführer ist: Rz. 769 Ein Gesellschafter-Geschäftsführer wird regelmäßig gerichtlich gegen seine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kartellrechtliche Grenzen von gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur zum Schutz der Gesellschaft vor ihrer Aushöhlung zulässig, wenn der betroffene Gesellschafter aufgrund von Sonderrechten strategisch wichtige Entscheidungen blockieren oder Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen kann. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote dürfen hingegen nur den Zweck haben, die verblieben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.3 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 595 Erklärt der austrittsberechtigte Gesellschafter seine Kündigung gegenüber der Gesellschaft, erwirbt er einen Abfindungsanspruch gegenüber der GmbH.[1] Zahlt die GmbH die Abfindungssumme, kann sie nach ihrer Wahl seinen Geschäftsanteil einziehen[2] oder dessen Abtretung an sich oder einen von ihr benannten Mitgesellschafter oder Dritten verlangen.[3] In der Zeit zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.1.2 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 200 Gemäß §§ 116 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB erstreckt sich die Befugnis zur Geschäftsführung auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Für Geschäfte, die darüber hinausgehen – sog. außergewöhnliche oder ungewöhnliche Geschäfte –, ist gemäß §§ 116 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB der Beschluss sämtlicher Gesellschafter erford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wen verklagt man bei Unrichtigkeit der GmbH-Gesellschafterliste?

Zusammenfassung Weist eine GmbH-Gesellschafterliste unrichtige Tatsachen auf, kann der benachteiligte Gesellschafter auch die Gesellschaft auf Einreichung einer korrigierten Liste verklagen. Hintergrund Die Klägerin war ursprünglich Gesellschafterin der Beklagten, einer GmbH. Die Klägerin übertrug ihre Geschäftsanteile unter der Bedingung der Vorlage einer vorformulierten Bürg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Brückenteilzeit

Rz. 74 Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG [78] Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[79] Mit dem neu eingefügten § 9a TzBfG wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr