Rz. 45

Auch nach Beendigung des Vertragshändlerverhältnisses hat der Hersteller mit dem Vertragshändler bereits abgeschlossene Kaufverträge auszuführen. Die Lieferverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Vertragshändler über die zu liefernde Ware bereits mit dem Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Auf diese nachvertragliche Treuepflicht des Herstellers kann sich der Vertragshändler allerdings nicht berufen, wenn er keinen Käufer findet und damit vorhat, den Hersteller zur Rücknahme nach Vertragsbeendigung aufzufordern. Eine Klausel, die eine solche Lieferverpflichtung ausschließt, ist in den Grenzen des § 307 BGB zulässig.[124]

Besondere Fristen zur Geltendmachung des Rücknahmeanspruchs und der Rückgabe der Vertragswaren und Ersatzteile existieren nicht. Ausschlussfristen in Formularverträgen, die den Vertragshändler verpflichten, den Anspruch auf Rückkauf innerhalb von drei Monaten ab Vertragsbeendigung geltend zu machen, sind anzuerkennen.[125]

[124] Ulmer/Brandner/Hensen, Anh. § 310 Rn 972: zum formularmäßigen Ausschluss bei fehlenden Anschlussverkäufen.
[125] Martinek/Semler/Flohr/van der Moolen, § 28 Rn 13 ff.

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