Rz. 110

Die directors haben gegenüber der Gesellschaft Treuepflichten einzuhalten. So muss die Geschäftsführung stets mit bestem Wissen und Gewissen handeln.

 

Rz. 111

Die Geschäftsführung ist nur als Gesamtgeschäftsführung möglich.

 

Rz. 112

Der Aufgabenbereich der directors umfasst das gesamte Management der Gesellschaft. Die directors sind auch zuständig für die Bezahlung aller Kosten in Bezug auf die Eintragung der Gesellschaft. Darüber hinaus sind die directors insbesondere zuständig für die Aufforderung der Einlagenleistung der Gesellschafter, Ausgabe von Anteilen, Investitionen, Aufnahme von Darlehen, Genehmigung von Boni und Genehmigung der jährlichen oder halbjährlichen Accounts sowie der Festlegung der Agenda der annual general meetings. Demnach erfüllen die directors die Positionen eines Vertreters, Treuhänders und zugleich einer Haftungsperson für Gläubiger.

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