Einkommen




Brieftasche mit Euroscheinen
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OLG Hamm

Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, ist die Zustimmung der Gesellschafter zu dieser treuwidrig und daher anfechtbar.