Die Förderung wird nur für Schüler als Zuschuss bewilligt. Für Studenten gilt gegenwärtig: Bis zu 50 % der Ausbildungsförderung werden als Darlehen geleistet. Dieses ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.2.2001 begonnen wurden, höchstens in 77 Monatsraten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. Das Darlehen ist grundsätzlich nicht zu verzinsen. Überschreitet der Darlehensnehmer den Zahlungstermin um mehr als 45 Tage, ist das Darlehen mit 6 % p. a. zu verzinsen. Darlehen und Zinsen sind nach Ende des Studiums in Regelraten von mindestens 130 EUR monatlich in längstens 20 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zu zahlen. Bei Darlehensnehmern, deren Einkommen 1.605 EUR monatlich nicht um mindestens 42 EUR übersteigt, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt. Der Betrag erhöht sich für Ehegatten oder Lebenspartner um 805 Euro, für jedes Kind der Darlehensnehmenden um 730 EUR. Die Beträge mindern sich um das Einkommen der Ehegatten, Lebenspartner und Kinder.

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