Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.1 Früherkennung als Schlüsselstrategie

Intervention – also das gezielte Eingreifen zur Abwendung oder Milderung negativer Folgen durch problematische Konsummuster – ist ein zentraler Schritt im betrieblichen Umgang mit Sucht. Führungskräfte sind aufgefordert, möglichst frühzeitig zu handeln, bevor Schaden entsteht. Dabei ist zu bedenken: Jede Intervention stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkommen aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch Rundfunkanstalten (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 3 EStG)

Rn. 880 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei den Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit der inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Veranstaltung von Werbesendungen wird für die Bestimmung des KapErtr an die Einkommensdefinition in § 8 Abs 1 S 2 KStG angeknüpft. Der stpfl KapErtr (Bemessungsgrundlage) beträgt hiernach nur 75 % des Einkommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besteuerung der vGA beim Gesellschafter

Rn. 401 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter besteht grds kein Unterschied zwischen einer offenen und einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sofern der Gesellschafter die Anteile im PV hält und die Einnahmen nicht denen aus VuV zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip nach § 20 Abs 8 EStG), unterliegen die zuzurechnenden Erträge der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, BE bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 164; Depping, Zur Versteuerung von RA-Gebührenvorschüssen, DStZ 1996, 366; Kirnberger, Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung als Einkommen oder Vermögensanfall von Todes wegen, ZEV 2001, 267; Götz/Lipps, "Doppelbesteuerung" von Testamentsvollstreckervergütungen mit ESt und ErbSt?, DB 2004, 675; Feisst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Genussrechte

Rn. 1244 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Im Vergleich zu Anteilen an Körperschaften, die mitgliedschaftliche Rechte beinhalten, lösen Genussrechte an Körperschaften lediglich schuldrechtliche Ansprüche aus. Genussrechte sind aber dann mitgliedschaftsähnlich und fallen unter den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn das Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn sowie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vermögensvorteil

Rn. 291 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vermögensvorteil kann jeder Vorteil in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs 1 EStG) sein. Ein Vorteil kann auch in ersparten Aufwendungen oder in der Überlassung von Nutzungen liegen. Sofern Nutzungen einem Gesellschafter zukommen, hat dieser Vorteil Einfluss auf das Einkommen der Gesellschaft. Die Übernahme von Aufwendungen der Gesellschaft fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF [bis VZ 2024])

Rn. 910 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 2024) hatte folgenden Wortlaut: Zitat "6Satz 1 in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung ist für Anteile, die einbringungsgeboren im Sinne des § 21 Umwandlungssteuergesetzes in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden;" § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 202...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm wurden mit dem EStG 1925 als fünfte Einkunftsart qualifiziert, obwohl solche Einkünfte bereits zuvor zur Entstehung von Einkommen geführt hatten. Durch die Steuerreform im Jahr 1934 (EStG 1934) wurden sie in § 20 EStG verankert. Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 3.3 Mitglieder/Arbeitgeber (Beitragszahler)

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR/Monat (einmalig im Jahr 2027); Mehrbelastung für Mitglieder mit höheren Einkommen: ca. 1,2 Mrd. EUR/Jahr Außerordentliche und dauerhafte Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze um zusätzliche 3.600 EUR. Bestandsschutzregelung für privat Versicherte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.3 Neue Erhaltungsanforderungen und Reformprioritäten

Rz. 96 Klimawandel, Extremwetter und energetische Anforderungen verändern die Erhaltungspraxis. Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit, Hitze, Hochwasser, Trockenheit oder Schädlingsbefall können für den Bestand eines Kulturguts unerlässlich sein, zugleich aber moderne technische Komponenten enthalten. Die Auslegung des Erforderlichkeitsmerkmals kann viele Fälle erfassen; für en...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.5 Erfolgsbeteiligung (§ 44 BT-E)

§ 44 BT-E ist im Kontext mit § 18 TVöD-AT zu sehen. Dort ist die Leistungsvergütung geregelt, wobei es für Bund und VKA jeweils getrennte Regelungen gibt. Insoweit kann auf die Erläuterungen zu § 18 TVöD-AT bzw. dem Beitrag Leistungsentgelt verwiesen werden. § 18 Abs. 4 TVöD-AT sieht folgende 3 Varianten des Leistungsentgelts vor: die Leistungsprämie, die Leistungszulage, die Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.4 Änderung oder Berichtigung der gesonderten Feststellung von Einkünften (§ 3 KBV)

Rz. 21 Für gesonderte sowie gesonderte und einheitliche Feststellungen von Einkünften enthält § 3 KBV ebenfalls eine eigenständige Regelung. Von der Regelung erfasst sind nur die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften und die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO. Für die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Demografischer Wandel: Aufg... / 2.2 Arbeits- und Führungsorganisation

Die detaillierte Kenntnis über die Altersstruktur der Mitarbeiter hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Berücksichtigung altersbedingter Austritte. Altersstrukturelle Verschiebungen im Mitarbeiterbestand erfordern auch Anpassungen hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung und -organisation, sowie der Art Mitarbeiter zu führen. Das HR-Controlling liefert mit den Personaldat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Ausgangslage

Die Finanzbuchhaltung stellt für viele kleine Betriebe die wichtigste und – manchmal die einzige – Informationsquelle für das Controlling dar. Quasi als "Abfallprodukt" dienen die Buchhaltungszahlen der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Allerdings: Häufig zeigen die Buchhaltungszahlen ein für Controllingzwecke irreführendes oder gar f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.5 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1 Allgemeines

1.1 Normzweck und Regelungsgehalt Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5 Verfahren, Anmeldung und Zuständigkeit (Abs. 4)

5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6 Praxis- und Fallgruppenübersicht

6.1 Funktion und Prüfungsreihenfolge Rz. 113 Die nachfolgenden Fallgruppen dienen als anwendungsbezogene Zusammenführung der zuvor erläuterten Tatbestandsmerkmale. Sie begründen keine eigenständigen Ausnahmen oder Pauschalierungstatbestände. Auch bei typischen Geschäftszuwendungen ist zunächst zu prüfen, ob der Empfänger einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorteil erlangt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (Abs. 1)

2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (Abs. 2)

3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1 Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Rechtsfolgen der Pauschalierung (Abs. 3)

4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1) Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsnatur und systematische Einordnung

Rz. 5 § 37b ist eine Vorschrift der Steuererhebung. Seine Stellung im sechsten Abschnitt des EStG und sein Regelungsgehalt zeigen, dass die Norm weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen zusätzlichen Zurechnungstatbestand begründet. Die Zuwendung muss vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften beim Empfänger einer Einkunftsart zuzuordnen, steuerbar und steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.9 § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)

• 2021 Forschungszulage als Erstattung von Körperschaftsteuer / § 10 Nr. 2 KStG Handelsrechtlich dürfte die Forschungszulage nicht als "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", sondern grundsätzlich als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ auszuweisen sein. Sie ist völlig unabhängig vom Einkommen und Ertrag der Körperschaft zu gewähren. Steuerbilanziell dürfte die Forschungszulage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Zuständigkeit und mehrere Betriebsstätten

Rz. 103 Örtlich zuständig ist grundsätzlich das FA der lohnsteuerlichen Betriebsstätte i. S. d. § 41 Abs. 2 EStG. Maßgebend ist damit nicht notwendig das für die Ertragsteuern des Zuwendenden zuständige FA. Die Anknüpfung an die lohnsteuerliche Betriebsstätte entspricht der Einordnung der Pauschsteuer in das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren und bündelt Anmeldung, Zahlung, Anru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.1 Funktion und Prüfungsreihenfolge

Rz. 113 Die nachfolgenden Fallgruppen dienen als anwendungsbezogene Zusammenführung der zuvor erläuterten Tatbestandsmerkmale. Sie begründen keine eigenständigen Ausnahmen oder Pauschalierungstatbestände. Auch bei typischen Geschäftszuwendungen ist zunächst zu prüfen, ob der Empfänger einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorteil erlangt, ob dieser betrieblich veranlasst i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.7 Pauschalierungsgrenzen

Rz. 58 Nach Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Die Formulierung "soweit" kennzeichnet einen Höchstbetrag: Bis 10.000 EUR bleibt die Pauschalierung möglich, nur der übersteigende Teil ist vom Empfänger individuell zu versteuern. Maßgebend sind die dem jeweiligen Empfänger zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.5 Praktische Folgerungen

Rz. 78 Die Anwendung des Abs. 2 setzt eine arbeitnehmerbezogene Erfassung der pauschalierungsfähigen Zuwendungen, ihrer Werte und des jeweils einschlägigen Ausschlusstatbestands voraus. Dies gilt insbesondere für die 10.000-EUR-Grenzen, die nur auf steuerpflichtige und nicht anderweitig ausgeschlossene Sachzuwendungen anzuwenden sind. Die lohnsteuerliche Pauschalierung besei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Steuerschuldnerschaft und Steuerübernahme (Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG)

Rz. 83 Mit der wirksamen Pauschalierung wird der Zuwendende Schuldner der pauschalen Einkommensteuer. Er übernimmt damit nicht lediglich wirtschaftlich eine fremde Steuerschuld, sondern schuldet die Pauschsteuer kraft Gesetzes als eigene Steuer. Der Zuwendungsempfänger bleibt Schuldner seiner übrigen Einkommensteuer; seine Steuerschuld erstreckt sich jedoch nicht auf den nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.5 Steueranmeldung, Nachforderung und Dokumentation

Rz. 109 Die Lohnsteuer-Anmeldung ist eine Steueranmeldung i. S. d. §§ 150 Abs. 1 S. 3, 168 AO. Sie kann innerhalb der Festsetzungsfrist nach den allgemeinen Korrekturvorschriften geändert werden. Führt eine berichtigte Anmeldung zu einer Herabsetzung der bisher angemeldeten Pauschsteuer oder zu einer Steuervergütung, wirkt sie erst mit Zustimmung des FA als Steuerfestsetzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher, sachlicher und internationaler Geltungsbereich

Rz. 17 Zuwendender kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass eine tatbestandsmäßige Sachzuwendung erbringt. Die Rechtsform ist unerheblich. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können für den hoheitlichen Bereich, die Vermögensverwaltung und ihre einzelnen Betriebe gewerblicher Art jewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.6 Verfassungsrechtliche und praktische Einordnung

Rz. 30 Verfassungsrechtliche Einwände richten sich vor allem gegen die pauschale Belastung mit 30 %, die Bemessung nach den Bruttoaufwendungen des Zuwendenden und die mögliche Abweichung vom individuellen Wert des Vorteils beim Empfänger. Hinzu treten Unterschiede gegenüber anderen Sachbezügen und Bewirtungsleistungen. Diese Kritik benennt tatsächliche Typisierungsfolgen, fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung gewährende Stpfl. unabhängig von seiner Rechtsform; für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Betrieblich veranlasste, zusätzliche Zuwendungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Nr. 1 verlangt zunächst eine betriebliche Veranlassung aufseiten des Zuwendenden. Sie liegt vor, wenn die Zuwendung objektiv mit dessen Betrieb zusammenhängt und subjektiv dessen Förderung dient. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht erforderlich; auch ein Abzugsverbot schließt die Pauschalierung nicht ohne Weiteres aus. Rein private oder gesellschaftsrechtlich veranlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.5 Sachzuwendung und Pauschsteuersatz

Rz. 51 Abs. 1 erfasst nur Leistungen, die nicht in Geld bestehen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses: Kann der Empfänger ausschließlich die Sache oder Dienstleistung beanspruchen, liegt grundsätzlich eine Sachzuwendung vor; besitzt er einen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags oder erhält er ein frei verwendbares Zahlungsmittel, scheidet § 37...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1

Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der Pauschsteuersatz von 30 %, die Bemessung nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.3 Wahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 69 Das Pauschalierungswahlrecht für eigene Arbeitnehmer ist von dem Wahlrecht für Nichtarbeitnehmer nach Abs. 1 unabhängig. Der Arbeitgeber kann daher nur einen der beiden Empfängerkreise in die Pauschalierung einbeziehen. Innerhalb des Arbeitnehmerkreises ist die Entscheidung hingegen einheitlich für sämtliche pauschalierungsfähigen Sachzuwendungen zu treffen. Eine Ausw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.4 Ausübung des Wahlrechts und verfahrensrechtliche Zuordnung (Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 40 Abs. 4 EStG)

Rz. 89 Durch das JStG 2024 wurde die Verweisung in Abs. 3 S. 2 auf § 40 Abs. 4 EStG erweitert. Die Regelung gilt nach § 52 Abs. 37c S. 3 EStG in allen offenen Fällen. Das Wahlrecht wird grundsätzlich durch Übermittlung oder Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung ausgeübt, in der die pauschale Steuer angegeben ist. Der Gesetzgeber hat damit die zuvor richterrechtlich entwickelten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Anmeldung und Abführung

Rz. 99 Die pauschale Einkommensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anzumelden. Die Anmeldung ist nach Maßgabe des § 41a EStG grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Zugleich bildet die Angabe der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.4 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Rz. 106 Auf die pauschale Einkommensteuer wird Solidaritätszuschlag erhoben. Bemessungsgrundlage ist die nach § 37b geschuldete Pauschsteuer; der Zuschlag beträgt 5,5 %. Er ist zusammen mit der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung anzumelden und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die für die veranlagte Einkommensteuer geltenden Freigrenzen führen bei pauschaler ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.2 Veranstaltungen, VIP-Logen und Hospitality

Rz. 115 Einladungen zu Sport-, Kultur- und sonstigen Repräsentationsveranstaltungen können bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern einen pauschalierungsfähigen Sachvorteil begründen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Kundenpflege oder Marketing, sondern der konkret verschaffte Vorteil. Leistungen, die ausschließlich der Außendarstellung des Zuwendenden dienen, gehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Vor Einführung des § 37b wurden einzelne Gruppen von Sachzuwendungen vor allem durch Verwaltungsanweisungen zu Incentive-Reisen, Sponsoring- und Hospitality-Leistungen behandelt. Diese Einzelfallregelungen konnten die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Unsicherheiten jedoch nicht vollständig beseitigen. Insbesondere war eine Verständigung zwischen dem FA ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive-Leistungen oder Geschenke, könne...mehr