Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Steuerpflichtige wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug (§ 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG) (Zeilen 41 und 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.1 Überblick

Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine m...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 4.6 Zu versteuerndes Einkommen

Zeile 70 In dieser Zeile ergibt sich das nicht abzurundende zu versteuernde Einkommen, das auch negativ sein kann.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 4.5 Einkommen

Zeile 68 In dieser Zeile ergibt sich als Zwischenergebnis das Einkommen. Zeile 68a In den Zeilen ist der Freibetrag nach § 25 KStG zu berücksichtigen. Der Freibetrag steht nur Vereinen und Genossenschaften zu, die ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob die Voraussetzungen des Freibetrags des § 25 KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Teilelterngeld (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 regelt die Konstellationen, in denen in einem oder mehreren, nicht notwendigerweise zusammenhängenden [1], Lebensmonaten des Kindes nach der Geburt bis zur Vollendung von dessen 14. Lebensmonat der Elterngeldberechtigte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat. Insbesondere ist hierbei an die Fallgestaltungen gedacht, in denen nach den ersten Lebensmonaten des K...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur E...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.9 Einkommenskorrektur bei einer Organschaft

Zeile 43 Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält a...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Mindestbetrag (Abs. 4)

Rz. 44 Abs. 4 Satz 1 regelt den Mindestbetrag des monatlichen Elterngeldes. Er wird auch als sog. "Sockelbetrag"[1] bezeichnet und beläuft sich auf 300 EUR monatlich. Der Mindestbetrag ist unabhängig von Einkommen und Bedürftigkeit. Er wird grds. an alle Berechtigten gezahlt, jedoch nur subsidiär und nicht zusätzlich zum einkommensabhängigen Elterngeld nach Abs. 1-3. Es hand...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 4.3 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Zeile 61 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme. Zeile 62 Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsp...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–29 In den Zeilen 21–29 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 2 BEEG in der ab 18.9.2012 geltenden Fassung regelt nur noch die Höhe des Elterngeldes. Die Berechnungsmodalitäten des dem Elterngeld zugrunde zu legenden Einkommens legen seit der grundlegenden Umstrukturierung der Norm nunmehr die §§ 2a-f BEEG fest. Das Elterngeld hat Einkommensersatzfunktion [1] und richtet sich seiner Höhe nach daher grds. nach dem durch die Kinde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der mit 200 % ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.6 Einkommenszurechnung bei einem Organträger

Zeile 38 Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 3.2 Ausgleichszahlungen bei Organgesellschaften nach § 16 KStG

Vor Zeilen 200–214 In diesen Zeilen sind Besteuerungsgrundlagen den einzelnen Sparten zuzuordnen, die sich nicht aus den Anlagen GK und ZVE ergeben. Vor Zeilen 200–202 Bei Organschaft hat die Organgesellschaft die von ihr geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter selbst zu versteuern. Dieser Teil des Einkommens wird nicht auf den Organträger übertragen, so...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung und Grundsätze

Rz. 1 § 2 BEEG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] mit dem BEEG neu in Kraft gesetzt worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BEEG v. 17.1.2009[2] ist mit Wirkung v. 24.1.2009 Abs. 7 Satz 6 a. F. redaktionell angepasst und Abs. 7 Satz 7 a. F. eingefügt worden. Abs. 7 Satz 4 a. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 9 Berechnung der Dotation bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Vor Zeilen 42–45 Nach § 6 KStG sind die Einkünfte der Kasse steuerpflichtig, soweit das zulässige Kassenvermögen überschritten wird, die Kasse also überdotiert ist (partielle Steuerpflicht). Andererseits unterliegt das Vermögen, soweit es überdotiert ist, nicht der Vermögensbindung.[1] In den Zeilen 42–45 wird die Überdotierung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 5...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.10 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 3 Die mit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 verbundene Übergangsvorschrift (Abs. 1a in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung)

Rz. 18 § 28 Abs. 1a BEEG in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung enthält eine Übergangsregelung bezüglich der mit Inkrafttreten ab 1.4.2024 durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023[1] geänderten Einkommensobergrenzen für den Elterngeldanspruch nach § 1 Abs. 8 BEEG. Die bisherige Rechtslage, also die bisherigen Einkommenshöchstgrenzen von 300.000 EUR zu versteue...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Geringverdiener- und Mehrverdienerregelung (Abs. 2)

Rz. 24 Nach der Geringverdienerregelung des Abs. 2 Satz 1 wird bei einem Monatseinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes von weniger als 1.000 EUR der für die Berechnung nach Abs. 1 Satz 1 zu verwendende Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung erfolgt dabei stufenweise, und zwar um je 0,1 % für je 2 EUR unterhalb von 1.000 EUR. Dadurch ergibt sich eine aufstockende G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 14 Die mit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 verbundene vorübergehende (befristete) Übergangsvorschrift (§ 28 Abs. 5 in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung)

Rz. 41 § 28 Abs. 5 BEEG in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung enthält eine Übergangsvorschrift für die inhaltlich neu definierte Einkommensobergrenze des § 1 Abs. 8 BEEG, ab der der Anspruch auf Elterngeld kraft Gesetzes ausgeschlossen ist und statuiert gleichzeitig eine eigene, übergangsweise geltende Staffelung dieser Einkommensobergrenze: Für Kinder, die ab dem 1.4.2024 geb...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Einkommensersatzquote und grundsätzlicher Höchstbetrag (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 7 War der Anspruchsberechtigte vor der Geburt des Kindes erwerbstätig und wird diese Erwerbstätigkeit nach der Geburt vollständig unterbrochen, sodass nunmehr kein Erwerbseinkommen mehr bezogen wird, beträgt die Höhe des Elterngeldes grds. 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes. Dieses prozentual ausgedrückte soziale Sicherungsniveau hält der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.2 Zuwendungen

Zeile 34 In Zeile 34 sind die abzugsfähigen Spenden und Beiträge aufzuführen und bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Die Ermittlung der im Jahr 2023 abziehbaren Zuwendungen erfolgt in der Anlage Z und ist von dort aus Zeile 7 hierher zu übertragen. Ist der Stpfl. Organträger, sind in Zeile 34 nur die von dem Organträger selbst geleisteten Spenden und Beiträge einzutragen. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 5 Minder-/Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG

Vor Zeilen 21–30 Die Zeilen 21–30 berücksichtigen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG, die die organschaftliche Zeit betreffen. Diese Zeilen sind nur auszufüllen, wenn die Körperschaft, für die der Vordruck auszufüllen ist, eine Organgesellschaft ist, dann aber auch, wenn sie gleichzeitig Organträger nachgeordneter Organgesellschaften ist. Für d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr