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Beratungsfeld Vermögensberatung / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
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Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden:

  • Wieviel Beitrag Sie leisten wollen?
  • Ab wann Sie die Rente beziehen wollen?

Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entscheidungen haben.

Die Beratungssituationen

Bei Beratungen rund um die Versorgungswerkrente geht es grundsätzlich immer um Break-Even-Analysen. Man könnte auch sagen, dass die Wahrscheinlichkeit für einen finanziellen Vorteil in Relation zur statistischen Lebenserwartung berechnet wird. Das endgültige Ergebnis erhält man erst, wenn man weiß, wie alt der Mandant wirklich geworden ist. Dies gilt allerdings für alle Fragen rund um die Altersvorsorge. Hier steckt immer die Annahme drin, dass das Rentenalter nicht nur erreicht wird, sondern auch eine relevante Zeitspanne aus den aufgebauten Altersvorsorgebausteinen abgedeckt werden soll.

Möglichkeit einen Mehrbeitrag ins Versorgungswerk zu leisten und die daraus resultierende Beratung

Als Mitglied eines Versorgungswerkes besteht die Möglichkeit einen Mehrbeitrag zu leisten. Sehr viele Versorgungswerke informieren gegen Ende des Jahres aktiv darüber, welche Beiträge man in diesem Jahr noch einzahlen kann, um seinen Rentenanspruch zu erhöhen. Die Prüfung, ob dieser Mehrbeitrag auch steuerlich geltend gemacht werden kann, obliegt dann den Steuerberatern, weil das Versorgungswerk nicht weiß, ob z. B. noch Rürup-Verträge o. ä. existieren. Manche Versorgungswerke kommunizieren auch, welche Rentensteigerungen sich erreichen lassen, wenn man z. B. den Maximalbeitrag einzahlt statt des Regelbeitrags.

Die Kernzielgruppe für diese Beratungsleistung umfasst Versorgungswer...

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