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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 15 [Resta ... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Hans-Dieter Rondorf
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Rz. 3i

Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinaus ein. In Restaurants und Hotels wurden Plakate mit der Forderung auf Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes angebracht. Laut DEHOGA gebe es derzeit (Stand Herbst 2023) – auch aufgrund von Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie – nur noch 133.000 Gastronomiebetriebe in Deutschland. Wenn Speisen in den Restaurants usw. mit 19 % USt besteuert würden, könnten weitere 12.000 Betriebe aufgeben. Eine Umsatzsteuererhöhung müsste in vollem Umfang an die Gäste weitergegeben werden, da es hier für Gastronomen keine Spielräume mehr gebe. Neben deutlich steigenden Preisen seien weitere Konsequenzen weniger Gäste, weniger Umsatz, Umsatzverluste bei Lieferanten, Preisdruck in der Kita- und Schulverpflegung, Arbeitsplatzverluste und eine Verlagerung der Umsätze hin zur Mitnahme von Essen, Lieferdiensten und Supermärkten. Eine Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes würde gering verdienenden Menschen die Möglichkeit geben, öfter in ein Restaurant oder Café gehen zu können. Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit 7 % USt zu besteuern, würden mit der Steuererhöhung auf 19 % ab 1.1.2024 Tausende Existenzen gefährdet sowie der Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt provoziert.[1]

 

Rz. 3j

Es gab allerdings auch Stimmen, die sich gegen eine weitere Verlängerung der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe in der Gastronomie ausgesprochen haben. So bemerkte die Verbraucherz...

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