Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 3.1 Fortführung einer Beschäftigung/Tätigkeit

Hat ein Arbeitsloser innerhalb der letzten 18 Monate vor der Entstehung des Anspruches mindestens 12 Monate lang neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Abs. 3 SGB III ausgeübt, bleibt ein während der Arbeitslosigkeit erzieltes Einkommen aus einer Nebenerwerbstätigkeit bis zur Höhe des durchschnittlichen monatlichen Nebenverdienste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.4 Nicht bedarfsdeckende Beschäftigung

Eine nicht bedarfsdeckende Beschäftigung ist eine solche, durch die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt wird, weil das erzielte Einkommen niedriger ist als der im SGB II definierte Bedarf (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe). Mit § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ist klargestellt, dass (nur) für den Bereich des Bürgergeldes eine Beschäftigung, die nicht bedarf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind das Bürgergeld an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und das Sozialgeld an nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft.[1] Beide Leistungen umfassen den pauschalierten monatlichen Regelbedarf, Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen, die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, einschließlich Nebenkosten) sowie Heizko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 5 Verfahren

Der Arbeitslose ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten, der Agentur für Arbeit alle für den Leistungsbezug erheblichen Tatsachen anzugeben.[1] Dies betrifft auch die Anzeige einer Nebenerwerbstätigkeit bzw. den Nachweis des Nebeneinkommens. In Fällen einer Beschäftigung oder Auftragstätigkeit ist der Arbeitgeber/Auftraggeber verpflichtet, über Art und Umfang der N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2 Einkommensbegriff

Während die Prüfung der Arbeitslosigkeit für einen Wochenzeitraum erfolgt, wird für die Anrechnung des Nebeneinkommens der Kalendermonat zugrunde gelegt. Die Einnahmen des Monats werden addiert, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zum Nebeneinkommen im Sinne der Regelung gehören alle Einnahmen, die der Arbeitslose aus der Verwertung seiner Arbeitskraft erzielt, unabhängig da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 3.1 Umfeldeinflüsse auf Mitarbeiter

Abb. 2: Umwelteinflüsse auf Mitarbeiter Einfluss Gesellschaft: Der Einfluss der Globalisierung und zunehmenden Digitalisierung auf gesellschaftliche Prozesse verändert ebenso die Arbeitswelt. Arbeitsplätze verschwinden und neue Berufsfelder entstehen. Der Einzelne orientiert sich mehr oder weniger an den neuen Werten und reagiert mit neuen Erwartungen, Plänen und Veränderungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.3 Kapitel 6: Handlungsempfehlungen zu den Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung

Das 6. Kapitel der ISO 26000 umfasst alle, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als relevant angesehenen Aspekte und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei wird ausdrücklich auf den Inhalten einschlägiger, insbesondere international anerkannter Standards und Konventionen aufgebaut – nicht zuletzt, um für Unternehmen, die damit in der Vergangenheit bereits gear...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, sind insofern hilfebedürftig, als sie ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Betrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen nicht erwerbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur noch für Bezieher von Bürgerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Als Anreiz zur Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit wird auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Freibetrag eingeräumt. Die ersten 100 EUR monatlich sind als Grundabsetzbetrag im Rahmen der üblichen Absetzbeträge (Versicherungen, Werbungskosten) vollständig nicht zu berücksichtigen. Der Freibetrag beläuft sich für das darüber hinausgehende Bruttoeinkommen bis 520 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 1 Einkommen

Einkommen im Sinne des SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld. Hierzu gehören alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zum Einkommen gehören insbesondere Arbeitsentgelt aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Sachbezüge, Renten, aber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.3 Einkommen aus Ansprüchen gegen Dritte

Als Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Einkommen ist aber der Zufluss. Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ist nicht zulässig. Zu Ansprüchen gegen Dritte gehören, z. B. Ansprüche aus Steuererstattungen, Pflichtteilsansprüche gegen Erben oder Rückforderungsansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4 Einkommen

Einkommen i. S. d. SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Unerheblich ist auch, ob die Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen. Sachbezüge werden – anders als nach früherer Rechtslage – grundsätzlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Etwas Anderes gilt nur, soweit Sachbezüge aus einem Arbeitsverhältnis erbra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Anspruchsausschluss für Familien mit hohem Einkommen (§ 1 Abs. 8)

Rz. 155 § 1 Abs. 8 ist im Zusammenhang mit § 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG zu sehen; beide Regelungen finden ihren Ursprung in Art. 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, mit dem der Gesetzgeber schwerpunktmäßig eine Modifizierung des Leistungsumfangs des BEEG umgesetzt hat, um durch eine Reduzierung der Sozialausgaben einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten.[1] Nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag in Höhe der geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538 EUR) abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigten für den erhöhten Abzug: eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 3 Anrechnung von Einkommen

Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der monatliche Freibetrag[2] ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 2 Bedarfsgemeinschaft

Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs wird (außer bei alleinstehenden Personen) von der Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. In der Bedarfsgemeinschaft werden im Grundsatz alle Personen zusammengefasst, die in einer "Einstands- und Wirtschaftsgemeinschaft" zusammenleben. Dies gilt sowohl bei der Feststellung des jeweiligen Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 5 Prüfschema der Einkommensberücksichtigung

Das berücksichtigungsfähige Einkommen wird nach folgendem Prüfschema ermittelt: Ermittlung der Einnahmen in Geld, Feststellung des privilegierten (nicht berücksichtigungsfähigen) Einkommens, Ermittlung des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ggf. Abzug der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Sofern sich danach ein zu berücksichtigendes Einkommen ergibt, deckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksichtigt. Ist der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 1 Nachrangigkeitsprinzip

Das Bürgergeld ist die Leistung zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es handelt sich um steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, für die ein eigener Beitrag nicht gezahlt werden musste. Daher ist die Leistung nachrangig gegenüber den eigenen Möglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip). Deshalb mindert zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden. Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. En...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.2 Zuordnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder außerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich den kindergeldberechtigten Eltern zuzuordnen.[1] Dieses Kindergeld ist jedoch dann nicht mehr den Eltern als Einkommen zuzurechnen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kind weitergeleitet wird.[2] Ist das volljährige Kind selbst hil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / Zusammenfassung

Begriff Privilegierte Einkommen sind Einnahmen, die beim Bürgergeld nicht oder nicht vollständig als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind und dessen Erfüllung durch die Berücksichtigung als Einkommen beeinträchtigt würde. Beim Bürgergeld gibt es keine "Anrechnung". Denn der Leistungsanspruch entsteht erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.1 Arten

Zum Einkommen gehören danach insbesondere Arbeitsentgelt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld), Miet- und Pachteinnahmen, Kapital- und Zinserträge sowie Kindergeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld jedoch den Eltern als Einkommen zuzuordnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.3 Rückwirkende Erhöhungen

Der Betrag, um den das Kindergeld rückwirkend erhöht wird, wird beim Bürgergeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dies geschieht aus Billigkeitsgründen und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.4 Pflegegeld bei Kindervollzeitpflege

Das nach dem SGB VIII gezahlte Pflegegeld für vollzeitig in den Haushalt aufgenommene Pflegekinder wird nicht bei den Pflegeeltern als Einkommen berücksichtigt, weil es dem Pflegekind selbst zusteht. Der ergänzende, für den erzieherischen Einsatz an die Pflegeeltern gezahlte Teil des Pflegegeldes für ein erstes und ein zweites Pflegekind ist ebenfalls nicht als Einkommen zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkommen Absetzbeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Bürgergeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.3 Elterngeld

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Elterngeld ganz oder teilweise aus einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit resultiert. In diesem Fall bleibt das Elterngeld in Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 EUR im Monat als Einkommen unberücksichtigt. Sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 5 Beispiele

Beispiel 1 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens Beispiel 2 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommensmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.1 Bedarfszeitraum

Für die Zuordnung einer Einnahme als Einkommen oder Vermögen ist der sog. Bedarfszeitraum maßgebend. Dieser beginnt mit der Antragstellung. Eine Antragstellung im Laufe eines Monats wirkt dabei auf den Ersten zurück. Eine vor der – ggf. auf den Ersten zurückwirkende – Antragstellung zugeflossene (größere Einnahme) ist daher nicht als Einkommen, wohl aber als Vermögen zu berü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 2 Einkommensteuer und Sozialversicherung

Mutterschutzlohn wird wie reguläres Einkommen behandelt und unterliegt den üblichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 3 Haushaltsgemeinschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Einkommen von Mitgliedern einer sog. Haushaltsgemeinschaft bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit herangezogen. Hierzu gilt die gesetzliche Vermutung, dass Personen, die mit Verwandten oder Verschwägerten (die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören) in einem gemeinsamen Haushalt leben und "aus einem Topf" wirtschaften, von diesen Per...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 1 Abs. 1 legt die elementaren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld fest und definiert somit den Kreis der Anspruchsberechtigten dem Grunde nach. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wird ausgehend von Abs. 1 in den folgenden Absätzen erweitert (Abs. 2 bis 4) und präzisiert (Abs. 5 bis 7). § 1 Abs. 8 enthält einen Anspruchsausschluss für Personen mit hohe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.2 Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag in Höhe von 538 EUR abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigen für den erhöhten Abzug: eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung oder eine berufsvorb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 6 Haushaltsgemeinschaft

Wird nach § 9 Abs. 5 SGB II vermutet, dass verwandte oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft Unterstützung leisten, gilt hierfür ein besonderer Freibetrag. Es ist der Bedarf der Familie ohne die antragstellende Person zu ermitteln. Dabei werden die Regelbedarfe zusammengerechnet, wobei für den Einkommensinhaber der doppelte Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.2 Leistungen nach anderen Gesetzen

Teilweise werden Leistungen bereits in anderen Gesetzen nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt. Dass solche Leistungen nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist mit dem Bürgergeld-Gesetz gesetzlich klargestellt worden. Hinweis Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV Entschädigungszahlungen zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2 Kindergeld

4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3 Teilweise privilegierte Einnahmen

Es handelt sich um Einnahmen, die nur teilweise als Einkommen berücksichtigt werden. 3.1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit Als Anreiz zur Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit wird auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Freibetrag eingeräumt. Die ersten 100 EUR monatlich sind als Grundabsetzbetrag im Rahmen der üblichen Absetzbeträge (Versicherungen, Werbungskosten) vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.4 Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten

Rz. 19 Elterngeld und die für das Arbeitsrecht relevante Elternzeit sind – obwohl beide Regelungsmaterien gemeinsam unter dem Dach des BEEG beheimatet sind – in ihren jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen nicht voneinander abhängig, obgleich beide die Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind und dessen Betreuung und Erziehung vorsehen. Rz. 20 Das Elterngeld zählt nach § 3 Nr. 67 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.3 Einnahmen nach der Bürgergeld-Verordnung

Ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt werden: Einnahmen, wenn sie 10 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 EUR kalenderjährlich nicht übersteigen. Nicht steuerpflichtige Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung an eine Pflegeperson. Der Auslandsverwendungszuschlag an Soldaten. An ehemalige Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.1 Auswirkungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts – SGB III

Rz. 13 Das Arbeitsförderungsrecht trägt der Inanspruchnahme von Elterngeld Rechnung, indem es bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums nach § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III Zeiten unberücksichtigt lässt, in denen der Arbeitslose Elterngeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat. Mit dieser Regelung sollen Nachteile vermieden werden, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.4 Zeitpunkt der Aufnahme statt Zeitpunkt der Geburt (§ 1 Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Für bereits angenommene Kinder und solche, deren Annahme noch bevorsteht (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), sind nach § 1 Abs. 3 Satz 2 die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person maßgeblich ist. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt die tatsächliche Aufnahme in d...mehr