Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden... mehr

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Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1 Allgemeines

1.1 Normzweck und Regelungsgehalt Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5 Verfahren, Anmeldung und Zuständigkeit (Abs. 4)

5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden S... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6 Praxis- und Fallgruppenübersicht

6.1 Funktion und Prüfungsreihenfolge Rz. 113 Die nachfolgenden Fallgruppen dienen als anwendungsbezogene Zusammenführung der zuvor erläuterten Tatbestandsmerkmale. Sie begründen keine eigenständigen Ausnahmen oder Pauschalierungstatbestände. Auch bei typischen Geschäftszuwendungen ist zunächst zu prüfen, ob der Empfänger einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorteil erlangt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (Abs. 1)

2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (Abs. 2)

3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1 Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Rechtsfolgen der Pauschalierung (Abs. 3)

4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1) Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empf... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsnatur und systematische Einordnung

Rz. 5 § 37b ist eine Vorschrift der Steuererhebung. Seine Stellung im sechsten Abschnitt des EStG und sein Regelungsgehalt zeigen, dass die Norm weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen zusätzlichen Zurechnungstatbestand begründet. Die Zuwendung muss vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften beim Empfänger einer Einkunftsart zuzuordnen, steuerbar und steuerpflichtig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Zuständigkeit und mehrere Betriebsstätten

Rz. 103 Örtlich zuständig ist grundsätzlich das FA der lohnsteuerlichen Betriebsstätte i. S. d. § 41 Abs. 2 EStG. Maßgebend ist damit nicht notwendig das für die Ertragsteuern des Zuwendenden zuständige FA. Die Anknüpfung an die lohnsteuerliche Betriebsstätte entspricht der Einordnung der Pauschsteuer in das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren und bündelt Anmeldung, Zahlung, Anru... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.1 Funktion und Prüfungsreihenfolge

Rz. 113 Die nachfolgenden Fallgruppen dienen als anwendungsbezogene Zusammenführung der zuvor erläuterten Tatbestandsmerkmale. Sie begründen keine eigenständigen Ausnahmen oder Pauschalierungstatbestände. Auch bei typischen Geschäftszuwendungen ist zunächst zu prüfen, ob der Empfänger einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorteil erlangt, ob dieser betrieblich veranlasst i... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.7 Pauschalierungsgrenzen

Rz. 58 Nach Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Die Formulierung "soweit" kennzeichnet einen Höchstbetrag: Bis 10.000 EUR bleibt die Pauschalierung möglich, nur der übersteigende Teil ist vom Empfänger individuell zu versteuern. Maßgebend sind die dem jeweiligen Empfänger zu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.5 Praktische Folgerungen

Rz. 78 Die Anwendung des Abs. 2 setzt eine arbeitnehmerbezogene Erfassung der pauschalierungsfähigen Zuwendungen, ihrer Werte und des jeweils einschlägigen Ausschlusstatbestands voraus. Dies gilt insbesondere für die 10.000-EUR-Grenzen, die nur auf steuerpflichtige und nicht anderweitig ausgeschlossene Sachzuwendungen anzuwenden sind. Die lohnsteuerliche Pauschalierung besei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Steuerschuldnerschaft und Steuerübernahme (Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG)

Rz. 83 Mit der wirksamen Pauschalierung wird der Zuwendende Schuldner der pauschalen Einkommensteuer. Er übernimmt damit nicht lediglich wirtschaftlich eine fremde Steuerschuld, sondern schuldet die Pauschsteuer kraft Gesetzes als eigene Steuer. Der Zuwendungsempfänger bleibt Schuldner seiner übrigen Einkommensteuer; seine Steuerschuld erstreckt sich jedoch nicht auf den nac... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.5 Steueranmeldung, Nachforderung und Dokumentation

Rz. 109 Die Lohnsteuer-Anmeldung ist eine Steueranmeldung i. S. d. §§ 150 Abs. 1 S. 3, 168 AO. Sie kann innerhalb der Festsetzungsfrist nach den allgemeinen Korrekturvorschriften geändert werden. Führt eine berichtigte Anmeldung zu einer Herabsetzung der bisher angemeldeten Pauschsteuer oder zu einer Steuervergütung, wirkt sie erst mit Zustimmung des FA als Steuerfestsetzung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher, sachlicher und internationaler Geltungsbereich

Rz. 17 Zuwendender kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass eine tatbestandsmäßige Sachzuwendung erbringt. Die Rechtsform ist unerheblich. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können für den hoheitlichen Bereich, die Vermögensverwaltung und ihre einzelnen Betriebe gewerblicher Art jewe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.6 Verfassungsrechtliche und praktische Einordnung

Rz. 30 Verfassungsrechtliche Einwände richten sich vor allem gegen die pauschale Belastung mit 30 %, die Bemessung nach den Bruttoaufwendungen des Zuwendenden und die mögliche Abweichung vom individuellen Wert des Vorteils beim Empfänger. Hinzu treten Unterschiede gegenüber anderen Sachbezügen und Bewirtungsleistungen. Diese Kritik benennt tatsächliche Typisierungsfolgen, fü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Pauschalierungswahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 35 Abs. 1 eröffnet dem Zuwendenden ein Wahlrecht, die Einkommensteuer auf bestimmte Sachzuwendungen an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, mit 30 % zu übernehmen. Erfasst werden insbesondere Geschäftsfreunde, Kunden, selbstständig Tätige und Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Berechtigt ist der die Zuwendung gewährende Stpfl. unabhängig von seiner Rechtsform; für... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Betrieblich veranlasste, zusätzliche Zuwendungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Nr. 1 verlangt zunächst eine betriebliche Veranlassung aufseiten des Zuwendenden. Sie liegt vor, wenn die Zuwendung objektiv mit dessen Betrieb zusammenhängt und subjektiv dessen Förderung dient. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht erforderlich; auch ein Abzugsverbot schließt die Pauschalierung nicht ohne Weiteres aus. Rein private oder gesellschaftsrechtlich veranlas... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.5 Sachzuwendung und Pauschsteuersatz

Rz. 51 Abs. 1 erfasst nur Leistungen, die nicht in Geld bestehen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses: Kann der Empfänger ausschließlich die Sache oder Dienstleistung beanspruchen, liegt grundsätzlich eine Sachzuwendung vor; besitzt er einen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags oder erhält er ein frei verwendbares Zahlungsmittel, scheidet § 37... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abs. 1

Rz. 61 Abs. 2 S. 1 erweitert das Pauschalierungswahlrecht des Abs. 1 auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Vorschrift bildet keinen selbstständigen Pauschalierungstatbestand, sondern verweist auf die Grundsätze des Abs. 1 und modifiziert sie für das Dienstverhältnis. Damit gelten insbesondere der Pauschsteuersatz von 30 %, die Bemessung nach... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.3 Wahlrecht und einheitliche Ausübung

Rz. 69 Das Pauschalierungswahlrecht für eigene Arbeitnehmer ist von dem Wahlrecht für Nichtarbeitnehmer nach Abs. 1 unabhängig. Der Arbeitgeber kann daher nur einen der beiden Empfängerkreise in die Pauschalierung einbeziehen. Innerhalb des Arbeitnehmerkreises ist die Entscheidung hingegen einheitlich für sämtliche pauschalierungsfähigen Sachzuwendungen zu treffen. Eine Ausw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.4 Ausübung des Wahlrechts und verfahrensrechtliche Zuordnung (Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 40 Abs. 4 EStG)

Rz. 89 Durch das JStG 2024 wurde die Verweisung in Abs. 3 S. 2 auf § 40 Abs. 4 EStG erweitert. Die Regelung gilt nach § 52 Abs. 37c S. 3 EStG in allen offenen Fällen. Das Wahlrecht wird grundsätzlich durch Übermittlung oder Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung ausgeübt, in der die pauschale Steuer angegeben ist. Der Gesetzgeber hat damit die zuvor richterrechtlich entwickelten ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Anmeldung und Abführung

Rz. 99 Die pauschale Einkommensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anzumelden. Die Anmeldung ist nach Maßgabe des § 41a EStG grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Zugleich bildet die Angabe der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.4 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Rz. 106 Auf die pauschale Einkommensteuer wird Solidaritätszuschlag erhoben. Bemessungsgrundlage ist die nach § 37b geschuldete Pauschsteuer; der Zuschlag beträgt 5,5 %. Er ist zusammen mit der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung anzumelden und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die für die veranlagte Einkommensteuer geltenden Freigrenzen führen bei pauschaler ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 6.2 Veranstaltungen, VIP-Logen und Hospitality

Rz. 115 Einladungen zu Sport-, Kultur- und sonstigen Repräsentationsveranstaltungen können bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmern einen pauschalierungsfähigen Sachvorteil begründen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Kundenpflege oder Marketing, sondern der konkret verschaffte Vorteil. Leistungen, die ausschließlich der Außendarstellung des Zuwendenden dienen, gehör... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Vor Einführung des § 37b wurden einzelne Gruppen von Sachzuwendungen vor allem durch Verwaltungsanweisungen zu Incentive-Reisen, Sponsoring- und Hospitality-Leistungen behandelt. Diese Einzelfallregelungen konnten die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Unsicherheiten jedoch nicht vollständig beseitigen. Insbesondere war eine Verständigung zwischen dem FA ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Normzweck und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 37b eröffnet dem Zuwendenden die Möglichkeit, die Einkommensteuer für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zu übernehmen. Die Vorschrift reagiert auf eine typische Vollzugsproblematik des Geschäftslebens: Sachzuwendungen, etwa Einladungen, Incentive-Leistungen oder Geschenke, könne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Rechtsgebieten

Rz. 22 § 37b steht in einem engen Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften über die Erfassung und Bewertung von Einnahmen. § 8 bestimmt zunächst, ob überhaupt eine Einnahme in Geld oder Geldeswert und bei Arbeitnehmern Arbeitslohn vorliegt. Für die pauschale Bemessungsgrundlage enthält § 37b Abs. 1 S. 2 anschließend eine Sonderregelung, die grundsätzlich an die Aufwendu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Steuerpflichtige Zuwendung und Empfängerkreis

Rz. 39 Die Pauschalierung setzt voraus, dass die Zuwendung beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften führt. Abs. 1 begründet weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen Auffangtatbestand für betrieblich veranlasste Vorteile. Vor jeder Pauschalierung sind daher die Einkunftsart des Empfängers, ein möglicher Veranlassungszusammenhang, ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 54 Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen des Stpfl., einschließlich Umsatzsteuer. Abs. 1 S. 2 enthält damit einen eigenständigen Bewertungsmaßstab, der die Bewertung des Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG verdrängt. Maßgebend ist grundsätzlich der tatsächliche Aufwand des Zuwendenden für die konkrete Leistung. Bei selbst hergestellten Gegenständen sind die Herstellun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 48 Nr. 2 erfasst betrieblich veranlasste Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG. Maßgebend ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nicht rechtlich geschuldet ist und nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gewährt wird. Die Verweisung betrifft den Geschenkbegriff, nicht lediglich das dort geregelte Betriebsausgabenabzugsverbot. Deshalb kö... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2 Betriebliche Veranlassung, Sachzuwendung und Zusätzlichkeit

Rz. 65 Zuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens sind keine Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Pauschalierung kann in diesen Fällen grundsätzlich nur derjenige vornehmen, der den Vorteil gewährt; der Arbeitgeber des Empfängers kann eine Drittzuwendung nicht allein wegen seiner Pflicht zum Lohnsteuerabzug nach Abs. 2 pauschalieren. Arbeitnehmer verbundener U... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.4 Vorrang und Ausschluss anderer Regelungen

Rz. 73 Abs. 2 S. 2 verhindert eine Konkurrenz des § 37b zu besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsvorschriften. § 37b ist danach nicht anwendbar in den Fällen des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 10 und Abs. 3 EStG, des § 40 Abs. 2 EStG sowie bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Die Ausschlüsse dienen nicht lediglich der Vermeidung einer doppelten Begünstigung. Sie ordnen v... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3 Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer

Rz. 86 Abs. 3 trifft keine ausdrückliche Regelung zum Betriebsausgabenabzug der Pauschsteuer. Ist die Sachzuwendung betrieblich veranlasst, stellt grundsätzlich auch die hierauf entfallende Pauschsteuer betrieblichen Aufwand dar. Ihre Abziehbarkeit ist jedoch gesondert nach § 4 Abs. 4 und 5 EStG zu prüfen. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 37b begründet daher weder einen ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.5 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers (Abs. 3 S. 3)

Rz. 92 Der Zuwendende hat den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten. Die Mitteilung soll dem Empfänger ermöglichen, die Zuwendung in seiner Einkommensteuererklärung zutreffend außer Ansatz zu lassen und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Das Gesetz schreibt weder eine bestimmte Form noch einen bestimmten Wortlaut vor. Eine formlose Mitteilung, bei Arbeitnehm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion

Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden. Die Vorschrif... mehr

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§ 34 Entscheidungsmechanism... / III. Anzahl der Informationen

Rz. 111 Auswirkungen auf das Entscheidungsverhalten hat es auch, wenn mehrere Informationen gegeben werden. Wenn eine Alternative auf vielen Attributen gut aussieht, schließt man daraus, dass sie auch auf einem Attribut gut aussieht, das nicht erwähnt wurde. Von Elternteilen ist Folgendes bekannt:[55] mehr

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§ 27 Die Beweis- und Darleg... / 1. Die sekundäre Darlegungslast (Allgemeines)

Rz. 113 Wenn es um einen Lebenssachverhalt geht, bei dem verschiedene Geschehensabläufe, Handlungen oder Erklärungen in Betracht kommen, muss sich der Gegner auf substanziierten Vortrag ggf. – s.o. – auch substanziiert äußern.[234] Der allein oder mitverklagte Versicherer hat sich in Haftpflichtprozessen zum Unfallhergang immer substanziiert zu erklären und kann sich nicht d... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I. d. F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginn... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Betriebsvermögen

Rz. 225 Der Zeitpunkt des Ansatzes des Hinzurechnungsbetrags ist vergleichbar zum Privatvermögen nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag erhöht gem. § 10 Abs. 2 S. 2 AStG den nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn des Betriebs für das Wirtschaftsjahr, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet. Die Änderung geht... mehr

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Bestimmung des zuständigen FG – örtliche Zuständigkeit des FG in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht

1. Aus der Bindungswirkung des Beschlusses, mit dem sich ein Finanzgericht für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das aus seiner Sicht örtlich zuständige Finanzgericht verweist, folgt regelmäßig, dass auch dem Bundesfinanzhof eine eigenständige Prüfung verwehrt ist, welches Finanzgericht tatsächlich zuständig ist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. In... mehr

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§ 33 Prozesstaktisch besond... / M. Möglichkeit der nur teilweisen Widerlegung der Gegenpartei und Nachbesserungen des Sachverhalts

Rz. 271 In vielen Fällen steht – auch im Zivilprozess – Aussage gegen Aussage. Gegebenenfalls gibt es noch einige schwache Indizien zugunsten einer Partei. Der Rechtsstreit erscheint damit für den beweisbelasteten Kläger a priori aussichtslos. Das ist aber falsch, denn in nicht wenigen Fällen wird der Kläger den Beklagten jedenfalls in einem zentralen Punkt widerlegen, d.h. ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int... mehr

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / III. Rentenversicherungsrecht: Einkommensanrechnung bei Grundrentenzuschlag keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Eheleuten gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung eines Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach § 76g SGB VI (zum sog. Grundrentengesetz, das überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, Sartorius, ZAP 2021, 343). Nach Abs. 1 dieser Vorschrift wird ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mi... mehr

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / 2. Keine rückwirkende Aufhebung einer vorläufigen Entscheidung

Das BSG hatte in seinem Urt. v. 16.7.2025 (B 7 AS 19/24 R; s. hierzu Plagemann, FDSozVR 2025, 82189) vor allem zu klären, ob die rückwirkende Aufhebung einer vorläufigen Bewilligung von Arbeitslosengeld II (§ 41a SGB II) nach § 48 Abs. 1 SGB X zulasten der leistungsberechtigten Person während des laufenden Bewilligungszeitraums ausgeschlossen ist. Der Kläger übte eine selbsts... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hypotax-Zahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Hypotax ist eine fiktive Steuer vom Einkommen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber von dessen Lohn einbehält. Sie stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung dar. Ziel ist, einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er weiterhin im Entsendestaat tätig (Ausgleich des Besteuerungsunterschieds durch Nettol... mehr

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / 3. Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen der Sozialhilfe für nicht pflegeversicherte Personen

In dem Urteil des BSG v. 28.5.2025 (B 8 SO 2/24 R, juris; s. hierzu Niedermeyer, NZS 2026, 155 und Schaumberg, SozVR 2026, 803332) ging es um die Frage, ob ein Sozialhilfeträger einer nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherten in einer Pflegeeinrichtung lebenden Person zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen gewähren muss. Der einkommens- und vermögenslo... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswerte. ... mehr