Unpfändbarkeit unselbstständiger Nebenrechte zur Durchsetzung einer Forderung
Der Handelsvertreter hat nach § 87 HGB einen Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten Geschäfte.
Buchauszug zur Ermittlung der Provisionsforderung
Über diesen Provisionsanspruch ist jeden Monat abzurechnen und der Handelsvertreter kann zwecks Prüfung der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, § 87 c Abs. 1 und 2 HGB. Der Handelsvertreter soll durch den Buchauszug in die Lage versetzt werden, die Abrechnung nachzuprüfen und ggf. zu korrigieren. Der Anspruch hat also den Zweck, die Provisionsforderung durchzusetzen.
Verpflichtung des Unternehmers zur Erteilung des Buchauszuges
Kommt der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Erteilung des Buchauszuges nicht nach, dann kann der Handelsvertreter nach § 887 ZPO vorgehen. Er kann sich also vom Gericht ermächtigen lassen, die geschuldete Handlung (Erteilung des Buchauszuges) von einem Dritten (z. B. einem Steuerberater) vornehmen zu lassen. Ferner kann er für die dafür anfallenden Kosten eine Vorauszahlung verlangen.
Hilfsrechte zur Durchsetzung einer Forderung können nicht gesondert gepfändet werden
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und der darauf beruhende Anspruch auf Vorauszahlung isoliert gepfändet werden können.
In seiner Entscheidung hat der BGH zunächst ausgeführt, dass sich die durch die Pfändung veranlasste Beschlagnahme grundsätzlich auch auf alle Nebenrechte erstreckt, die im Falle der Abtretung einer Forderung auf den neuen Gläubiger gemäß §§ 401, 412 BGB übergehen. Die Regelung findet – abgesehen von den in § 401 BGB ausdrücklich genannten Rechten – auch bei Hilfsrechten Anwendung, die der Geltendmachung bzw. Durchsetzung einer Forderung dienen. Erfasst werden u.a. Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung, die der Ermittlung des Hauptanspruchs dienen. Solche Hilfsrechte können nicht gesondert gepfändet werden.
Auf Ermittlung des Hauptanspruchs gerichtete Nebenrechte, sind untrennbar mit ihm verbunden
Nach Ansicht des BGH werden auch die Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und auf Vorauszahlung der hierfür anfallenden Kosten von dieser Regelung erfasst. Die Ansprüche sind lediglich unselbstständige Nebenrechte des Provisionsanspruchs des Handelsvertreters und dienen dessen Durchsetzung. Solche Nebenrechte auf Auskunft und Rechnungslegung, die auf Ermittlung des eigentlichen Hauptanspruchs gerichtet sind, sind untrennbar mit diesem Hauptanspruch verbunden.
- Die Pfändung des Hauptanspruchs (hier also des Provisionsanspruchs) erstreckt sich auch auf diese Nebenrechte.
- Eine isolierte Pfändung der Nebenrechte ist daher nicht zulässig.
- Ein gleichwohl erlassener Pfändungsbeschluss ist aufgrund eines schwerwiegenden und offenkundigen Fehlers nichtig.
(BGH, Beschluss vom 19.09.2017, VII ZB 64/14).
Weitere News zum Thema:
Unpfändbarkeit staatlich geförderter Riesterrente
Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund von Bedarfsgemeinschaft
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2202
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
854
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
684
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
674
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
574
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
544
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
475
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
437
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
434
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
426
-
Unzulässige Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen in Eilverfahren
08.12.2025
-
Keine Kostenerstattung für externes Rechtsgutachten
27.11.2025
-
Anwalt muss bei eigenmächtiger Berufung Verfahrenskosten zahlen
03.11.2025
-
Richter dürfen auch mal auf den Tisch hauen
27.10.2025
-
Fehlendes Aktenzeichen entschuldigt keine Fristversäumung
26.09.2025
-
Rechtsmittelführer tragen Risiko der Ablehnung einer Fristverlängerung
02.09.2025
-
Dokumente mit großen Datenmengen jetzt auch auf USB-Stick einreichbar
01.09.2025
-
Müssen Gerichtstermine verlegt werden, wenn der Anwalt Urlaub macht?
07.08.2025
-
Einfache Signatur auf beA-Schriftsatz muss lesbar sein
23.07.2025
-
Rechtsanwälte sollten beA auch in eigener Sache verwenden
10.07.2025