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08.07.2020
Vorbringen entlastender Umstände im OWi-Verfahren
Wer in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren freigesprochen wird, dem werden die notwendigen Auslagen einschließlich Anwaltskosten vom Staat erstattet, es sei denn, er hat die Kosten durch sein Verhalten selbst verursacht. Verspätetes Vorbringen entlastender Umstände reicht dafür nicht, wenn die Behörde übliche Aufklärungstätigkeiten unterließ.mehr