Kirchliches Arbeitsrecht

Mehr Geld für Diakonie-Beschäftigte


Mehr Geld für Diakonie-Beschäftigte

Rund 150.000 Beschäftigte der Diakonie Deutschland in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Einrichtungen für Behinderte bekommen eine Gehaltserhöhung.

Die Gehälter der Diakonie-Beschäftigten steigen je nach Tätigkeit um 2,5 bis 3,5 Prozent in diesem und um mindestens weitere 2,2 Prozent im kommenden Jahr, wie der Verband der diakonischen Dienstgeber in Berlin mitteilte.

Teilweise 9 Prozent mehr Gehalt, verbesserte Arbeitszeitregelungen

Für bestimmte Fachkräfte sei durch Einführung einer zusätzlichen Erfahrungsstufe sogar ein Gehaltsplus von bis zu 9 Prozent möglich, hieß es. Vereinbart wurden demnach auch verlässlichere Dienstpläne, eine Vereinheitlichung von Arbeitszeit und Urlaubsanspruch in Ost und West und diverse Zuschläge.

Sonderfall kirchliches Arbeitsrecht

Da diakonische Einrichtungen Teil der evangelischen Kirche sind, unterliegen sie dem kirchlichen Arbeitsrecht. Dabei einigen sich Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in speziellen Kommissionen über Gehälter und andere Fragen - ohne Gewerkschaften. Im Konfliktfall gibt es statt Streiks ein bindendes Schlichtungsverfahren. In einer zunehmend kirchenfernen Gesellschaft wird dieser Weg jedoch immer mehr infrage gestellt, nicht zuletzt von der Gewerkschaft Verdi.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Gehalt , Diakonie
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