Disziplinarrecht

Lehrerin seit 17 Jahren krank

Eine Lehrerin aus NRW wurde seit 2009 durchgehend krankgeschrieben. Sie soll jedoch in dieser Zeit als Heilpraktikerin gearbeitet und dabei falsche Angaben gegenüber ihrem Dienstherrn gemacht haben. Das Disziplinarverfahren ist vorerst ausgesetzt, da parallel ein strafrechtliches Verfahren läuft. Ende Mai versetzte der Dienstherr sie vorzeitig in den Ruhestand. Hiergegen klagt die Lehrerin.

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Eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin steht im Verdacht, falsche Angaben gemacht und währenddessen als Heilpraktikerin gearbeitet zu haben. 

Disziplinarverfahren ruht 

Im Fall der seit fast 17 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin kann das Disziplinarverfahren nach Angaben des Schulministeriums noch nicht abgeschlossen werden. Es sei ausgesetzt worden, weil es parallel ein strafrechtliches Verfahren gebe, hieß es. Im März hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg über eine Hausdurchsuchung bei der Frau berichtet. Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe, hatte die Behörde im Frühjahr mitgeteilt.

Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Lehrerin geht es um möglichen Betrug. Es besteht der Verdacht, dass sie ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht habe. Während sie vorgegeben habe, dienstunfähig zu sein, habe sie den Ermittlungen zufolge als Heilpraktikerin gearbeitet und auch an einem Gründungswettbewerb teilgenommen. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge als Lehrerin erhalten habe, könnte das ein gewerbsmäßiger Betrug sein. 

Die strafrechtlichen Ermittlungen seien für den Ausgang des Disziplinarverfahrens von Bedeutung, sagte ein Sprecher des Schulministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb müsse dieses Verfahren vorerst ausgesetzt werden.

Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand 

Die betroffene Lehrkraft hat nach Darstellung des Ministeriums nicht mehr Anspruch auf die vollen Bezüge, sondern nur noch in Höhe des ihr zustehenden Ruhegehalts. Das gelte trotz der von der Lehrerin erhobenen Klage. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, sie arbeite intensiv daran, den Vorgang um die langfristig erkrankte Lehrkraft abzuschließen. 

Ende Mai ordnete die Bezirksregierung ihre Versetzung in den Ruhestand an. Am 29. Juni sei die Klage der Lehrerin beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Amtsärztliche Untersuchung erst nach 15 Jahren Dienstunfähigkeit

Der Fall hatte im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht und auch die Landespolitik beschäftigt. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Auch gegen den Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurden deshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet.  

Inzwischen wurde die Frau nach Angaben des Gerichtssprechers amtsärztlich untersucht. 

 

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Lehrer , Arbeitsunfähigkeit
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