Wie wird bei gezahlten Trinkgeldern die Vorsteuer richtig berücksichtigt?
Trinkgeldbestätigung auf Beleg, Korrekter Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug
Im Restaurant wird nicht nur für Speisen und Getränke gezahlt. War man mit dem Service zufrieden, erhält die Servicekraft ein Trinkgeld. Servicekraft kann der Gastwirt selbst oder eine angestellte Person sein.
Der Gast möchte aber , soweit er Unternehmer ist und es sich um ein Geschäftsessen handelt, das Finanzamt gerne an diesen Kosten beteiligen. Er kann diese Kosten als Aufwand buchen und ggf. die Vorsteuer geltend machen. Aber: Wie verhält dies sich beim Trinkgeld?
Hierzu bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder bittet der Gast die Servicekraft das Trinkgeld auf der Rechnung zu bestätigen oder es wird ein gesonderter Beleg ausgestellt. Bei dem Beleg muss es sich um eine maschinell registrierte Quittung handeln.
Wird das Trinkgeld nicht auf dem Kassenbeleg oder der Rechnung bestätigt, kann der Gast für steuerliche Zwecke sich selbst einen Ersatz- bzw. Notbeleg ausstellen.
Betriebsausgaben
Der auf dem Beleg ausgewiesene Netto-Rechnungsbetrag zuzüglich des ausgewiesenen Trinkgeldes kann als Betriebsausgabe verbucht werden, wenn die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Hiervon sind aber lediglich 70 % steuerlich abzugsfähig.
Vorsteuer
Der Gast kann, soweit er Unternehmer ist, die in einer Rechnung (§ 14 UStG) ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 1 UStG). Das ist der Betrag, der auf der Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung ausgewiesen ist.
Da aber das Trinkgeld nicht für eine Leistung des Gastwirtes gezahlt wird, sondern es sich um eine freiwillige Zahlung an den Service handelt, kann hieraus keine abzugsfähige Vorsteuer ermittelt werden.
Die steuerlichen Regelungen gelten für den Gast unabhängig davon, ob das Trinkgeld an den Gastwirt oder die Servicekraft gezahlt wird.
Beispiel
Der Gast erhält eine Rechnung über 84 EUR und zahlt 90 EUR an die Servicekraft (6 EUR Trinkgeld). Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Die Kleinbetragsrechnung enthält folgende Beträge:
| Menü I | 84,00 EUR |
| im Rechnungsbetrag sind 13,41 EUR Umsatzsteuer enthalten | |
| zusätzlich quittiert der Gastwirt oder die Servicekraft | Trinkgeld: 6,00 EUR |
oder
| Menü I | 70,59 EUR |
| + Umsatzsteuer | 13,41 EUR |
| Gesamtbetrag | 84,00 EUR |
| zusätzlich quittiert der Gastwirt oder die Servicekraft | Trinkgeld: 6,00 EUR |
Lösung
Berechnung der Betriebsausgaben
| gezahlter Betrag | 90,00 EUR |
| ./ . ausgewiesene Umsatzsteuer | 13,41 EUR |
| Betriebsausgaben | 76,59 EUR |
| steuerlich abzugsfähig (70 % von 76,59 EUR) | 53,61 EUR |
Die in der Rechnung oder Kleinbetragsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist zu 100 % = 13,41 EUR als Vorsteuer abzugsfähig.
Hinweis
Trinkgelder an Arbeitnehmer sind für den Arbeitnehmer steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Anders sieht es beim Gastwirt aus. Bei ihm gehört das Trinkgeld zum Umsatz, aus dem er die Umsatzsteuer errechnen muss und das im Nettoumsatz enthaltene Trinkgeld erhöht den Gewinn.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Trinkgelder an Arbeitnehmer und Unternehmer richtig umsatzsteuerlich einstufen und buchen
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
13.768
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
4.417
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
4.2873
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.969
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
3.813
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
3.695
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5232
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
2.608
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.507
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.488
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung November 2025
01.12.2025
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
25.11.2025
-
Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt
25.11.2025
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
24.11.2025
-
„Wir zahlen nicht - die Leistung war unvollständig!“ Bessere Abstimmung zwischen Sales und Finance
17.11.2025