SGB II: Anspruch auf Laptop oder Tablet im Homeschooling

Haben Schülerinnen und Schüler, die Arbeitslosengeld II beziehen während einer coronabedingten Schulschließung einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät? Das hatte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (LSG) zu entscheiden.

Sofern ein im Haushalt lebendes Kind auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist, besteht auch ein grundsätzlicher Anspruch darauf. Die Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter, das dann in monatlichen Raten zurückzuzahlen wäre, ist nicht ausreichend. Allerdings ist der Bedarf gedeckt, wenn die Schule für die Zeit des Distanzlernens ein Leihgerät zur Verfügung stellt. 

Homeschooling: Laptop oder Tablet als Mehrbedarf?

Antragstellerinnen waren drei Mädchen, die gemeinsam mit ihrer alleinerziehenden Mutter Leistungen vom Jobcenter beziehen. Zwei der Kinder, es sind Zwillinge, gehen in den 4. Jahrgang der Grundschule, allerdings in unterschiedliche Klassen. Die ältere Schwester ist 16 Jahre alt und besucht die Abschlussklasse einer Gemeinschaftsschule. Die Grundschule hatte den beiden Viertklässlerinnen angeboten, ihnen gemeinsam ein IPad zu leihen. Die Mutter der Kinder fand das nicht ausreichend. Sie war außerdem der Auffassung, dass die Kinder die Geräte auch weiterhin benötigen würden, wenn die Schule wieder im Präsenzunterricht stattfinde.

LSG: Bedarf kann durch Leihgerät gedeckt werden

Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat zwar grundsätzlich ein Leihgerät der Schule für die Zeit während des Lockdowns für ausreichend angesehen, da nur für das Distanzlernen ein Endgerät zwingend erforderlich sei. Für das Homeschooling müsse aber jedes Schulkind der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Gerät nutzen können, so dass hier grundsätzlich ein Anspruch auf mindestens ein weiteres Gerät bestanden hätte. Im konkreten Fall war aber zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht schon das Eilbedürfnis weggefallen, da alle Antragstellerinnen die Schule schon wieder im Präsenzunterricht besuchen konnten. Der Anspruch könnte aber erneut entstehen, falls es nach den Osterferien zu einem weiteren Lockdown kommen sollte.

Hinweis: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 18.3.2021, L 3 AS 28/21 B ER, Der Beschluss ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen

Das LSG Thüringen hatte sich bereits im Januar 2021 damit beschäftigt, ob das Jobcenter aufgrund von Homeschooling die Kosten für einen Computer und Drucker als Mehrbedarf übernehmen muss und ob dabei auch die Verwendung von gebrauchten Geräten zumutbar ist.

Und auch das LSG Nordrhein-Westfalen hatte sich dazu geäußert, ob SGB II-leistungsberechtigte Schüler Anspruch auf einen pandemiebedingten Mehrbedarf für Schüler-Tablets haben.

LSG Schleswig-Holstein
Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Jobcenter