LSG bestätigt schlüssige Konzepte von SGB II/XII-Trägern
Bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB XII).
Unterkunft: Ermittlung des angemessenen Umfangs
Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Aufwendungen für die Unterkunft hat nach der Rechtsprechung des BSG, der die Senate des LSG sich angeschlossen haben, in zwei größeren Schritten zu erfolgen: Zunächst sind die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten (=Bruttokaltmiete), zu ermitteln; dann ist die konkrete (=subjektive) Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen, einschließlich eines Umzugs, zu prüfen. Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie folgt: (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten. Nur soweit es kein schlüssiges Konzept gibt, ist es Sache der Gerichte, selbst Angemessenheitswerte zu bestimmen.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.01.2022, L 19 AS 2083/18
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
274
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1841
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
114
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
68
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
62
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
55
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
54
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
49
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
45
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
40
-
Kein Rückforderungsrecht bei fehlendem Nachweis grober Fahrlässigkeit
09.04.2026
-
Bundesrat billigt Umgestaltung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung
30.03.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Japanreise mit hohen Mehrkosten
25.03.2026
-
Fahrplan für Sozialstaatsreformen bis Sommer angekündigt
19.03.2026
-
Kein höheres Arbeitslosengeld II durch Schulgeld für Privatschulen
18.03.2026
-
Bundesrat fordert umfassende BAföG-Reform
10.03.2026
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026