Nahles: Beschränkung des Sozialhilfeanspruchs für EU-Ausänder
In Deutschland lebende EU-Bürger sollen einem Medienbericht zufolge künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.
Gesetzentwurf liegt vor
Dies ist Kern eines Gesetzentwurfs, den das Sozialministerium fertiggestellt hat und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung geht. EU-Bürger sollen dem Bericht zufolge erst dann einen Anspruch auf Hartz IV und Sozialhilfe haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von 5 Jahren verfestigt hat. Diese absichtlich hoch angesetzte Hürde soll Fehlanreize vermeiden.
Reaktion auf BSG-Entscheidung
Ministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende Dezember 2015 angekündigt, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern per Gesetz zu beschränken. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab 6 Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen.
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