Ost-West-Rentenangleichung: Wer soll das bezahlen?
In der Bundesregierung zeichnet sich eine Debatte über die Finanzierung der Kosten zur Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau bis 2020 ab. Nach Angaben einer Zeitung will das Finanzministerium die Kosten nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) habe auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages verwiesen, wonach die Ost-West-Rentenangleichung keine prioritäre Maßnahme ist.
Finanzierung der Rentenangleichung bei gesetzlicher Rentenversicherung?
Daher sei die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Man könne der Einleitung der Ressortabstimmung des Entwurfes erst zustimmen, wenn die bisher vorgesehene Erstattung durch den Bund geändert werde, zitiert die Zeitung aus einem Schreiben des Finanz- an das Sozialressort.
Angleichung der Renten in zwei Schritten
Nahles plant eine Angleichung in zwei Schritten. Die Mehrausgaben belaufen sich nach dem vor einer Woche vorgestellten Konzept ab 2018 zunächst auf 1,8 Milliarden Euro im Jahr. 2020 seien es dann 3,9 Milliarden Euro. Danach nehmen die Kosten ab.
Alles noch in Abstimmung
Im Finanzministerium hieß es, auf Beamtenebene erfolge gegenwärtig eine Vorabstimmung. Die Bundesregierung bleibe im Gespräch, sagte eine Sprecherin. Ähnlich äußerte sich das Sozialministerium. Dieses hat nach eigener Darstellung den Bericht zum Stand der Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland sowie einen Gesetzentwurf für eine Angleichung «in die Frühkoordinierung» innerhalb der Bundesregierung gegeben: «Dieser befindet sich derzeit in der Abstimmung – der Verlauf und das Ergebnis bleiben abzuwarten.»
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