KVdR Voraussetzungen

Für viele Ruheständler, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeit lang nicht gearbeitet haben und über den Ehepartner versichert waren, ist ab 1.8.2017 eine günstigere Krankenversicherung möglich. Außerdem wird im August die Liste der Berufskrankheiten erweitert.

Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine «Vorversicherungszeit» erfüllt ist. Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.

KVdR 2017: Pauschale Vorversicherungszeit für jedes Kind

Zum 1.8.2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als «Vorversicherungszeit» für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet.

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Erweiterung der Berufskrankheiten-Liste

Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert. Zum 5.8.2017 werden nach Angaben der Bundesregierung fünf weitere Erkrankungen aufgenommen - darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Rente, Gesetzliche Rente