Neuregelungen in der KVdR und bei Berufskrankheiten
Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine «Vorversicherungszeit» erfüllt ist. Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
KVdR 2017: Pauschale Vorversicherungszeit für jedes Kind
Zum 1.8.2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als «Vorversicherungszeit» für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet.
#KVdR: Ab dem 1.8.2017 werden Erziehungszeiten auf die #Vorversicherungszeit für die #Krankenversicherung der Rentner angerechnet.
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Erweiterung der Berufskrankheiten-Liste
Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert. Zum 5.8.2017 werden nach Angaben der Bundesregierung fünf weitere Erkrankungen aufgenommen - darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.
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