Finanzielle Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Juli 2024
Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat, erhalten ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente. Dies gilt auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an so eine Erwerbsminderungsrente angeschlossen haben.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt zunächst getrennt von der laufenden Rente als separate Zahlung. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente ausgezahlt. Berechtigte erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Zuschlagsberechtigten erhalten im Juli 2024 einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt. Zudem wird die Zahlung auf dem Kontoauszug mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.
Höhe des Zuschlags
Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent vom Zahlbetrag.
Der Betrag fällt unterschiedlich aus, da bei den ab Juli 2014 gezahlten Renten bereits einige gesetzliche Verbesserungen enthalten sind. In diesen Fällen endete die sogenannte Zurechnungszeit, also die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente, später als bei Renten, die früher begonnen haben. Deshalb gibt es zu den Renten, die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnenen haben, einen höheren Zuschlag als zu den Renten, die ab Juli 2014 begonnen haben.
Ausschluss des Zuschlags
Ein Zuschlag kommt nur bei Renten in Frage, auf die am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand und die über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt werden. Fällt eine Rente also vor dem 30. Juni 2024 weg, wird kein Zuschlag gewährt.
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