Datenaustausch Entgeltersatzleistung: Neuerungen ab 1.1.2015

Bereits seit 1. Juli 2011 sind alle für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen notwendigen Daten ausschließlich per elektronischer Datenübermittlung zu melden. Ab Januar 2015 gibt es hierbei einige Neuerungen. Papierbescheinigungen gehören weitestgehend der Vergangenheit an.

Es ist ruhig geworden um den Datenaustausch. Die Probleme und Fragen nehmen ab, während die Datenmengen stetig steigen. So scheint insbesondere der Dialog zwischen allen Verfahrensbeteiligten und die gemeinsame Arbeit an der zum 1.1.2015 an den Start gehenden Version 7 des Datensatzes viele Probleme und Verständnisschwierigkeiten beseitigt zu haben.

Überarbeitung aus neuem Blickwinkel
Anders als in vielen anderen Verfahren, erfolgte die Überarbeitung des Datensatzes nicht aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, sondern spiegelt die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe wieder. Sie hatte es sich zur Aufgabe gemacht, den umfangreichen Datensatz und die geforderten Inhalte möglichst verständlich darzustellen. Basis der Überarbeitung waren daher die praktischen Erfahrungen der Verfahrensbeteiligten (Arbeitgeber, Softwareersteller und Sozialversicherungsträger) mit den vorhergehenden Versionen des Datensatzes.

Was wird neu ab 1.1.2015
Glaubt man den Teilnehmern der Arbeitsgruppe, so wurden die aufgrund der aktuellen Gesetzgebung begrenzten Verbesserungspotentiale ausgeschöpft. Im Überblick gestalten sich die Änderungen wie folgt:

Meldegründe reduziert
Aufgrund fehlender praktischer Relevanz und fehlender Kenntnis der Arbeitgeber wurde der Meldegrund „04 = Versorgungskrankengeld“ entfernt.

Zeitpunkt der Meldung an die Praxis angepasst
Der Meldesatz ist vom Arbeitgeber nunmehr nicht mehr zu einem festen Termin, sondern immer dann auszulösen, wenn der Eintritt einer Entgeltersatzleistung für ihn ersichtlich ist oder der Sozialversicherungsträger ihn hierzu direkt auffordert.
Vielfältige Felder praxisorientierter gestaltet
Problematische Abfragen (z.B. „letzter bezahlter Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit“) wurden umgestaltet oder Doppelnutzungen von Feldern (z.B. „Einmalzahlung der Krankenversicherung“ bei Verletztengeld auch für die Einmalzahlung der Unfallversicherung) vermieden.

Datensparsamkeit/ Entbürokratisierung
Durch Hinzufügen von Hinweisen in der Kommentierung und Neuausrichten der Struktur einzelner Datenbausteine wurden 23 redundante Felder und 50 weitere Zeitraum-Felder entfernt. Hierdurch wurden unnötige Eingaben und ca. 230 Prüfungen, also mögliche potentielle Fehlerquellen, eingespart.

Einführung neuer Datenbausteine
Um das Kommunizieren der Verfahrensbeteiligten zu verbessern bzw. zu erleichtern, wurden die Datenbausteine „Ansprechpartner“ und „Identifikationsdaten“ dem Datensatz angefügt. Zudem sollen durch die aufgehobene Stornorelevanz der Datenbausteine unnötige Korrekturmeldungen vermieden werden. Stornorelevanz bedeutet: Die Änderung eines Feldwertes löst automatisch eine Stornierung aus und damit verbunden die Neumeldung des Datensatzes.

Umstellung der Vorerkrankungsanfragen
Das Verfahren zu den Vorerkrankungsanfragen wurde vollständig überarbeitet. So können zukünftig die Arbeitgeber alle aus ihrer Sicht potentiellen Vorerkrankungen den Krankenkassen melden. Hierdurch haben die Arbeitgeber wieder die Möglichkeit, den Zusammenhang von Vorerkrankungen erst dann abzufragen, wenn eine Überschreitung der Entgeltfortzahlung wahrscheinlich ist. Die bisherigen Kontrollanfragen bei Kurzerkrankungen, um das Vorliegen aller Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Krankenkasse zu garantieren, entfallen.

Die weiteren Vorgaben und Absprachen der Verfahrensbeteiligten können der jeweils gültigen Kommentierung (auch schon für die Version 7) unter www.gkv-datenaustausch.de entnommen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die erwünschten Verbesserungseffekte auch tatsächlich eintreten.


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