Grundsicherungsgeld

Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung


Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.

Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen strengere Regeln zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.

Union setzt Reform beim Bürgergeld durch

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Name «Bürgergeld» soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt, soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem Anliegen der Union.

Härtere Sanktionen bei der Grundsicherung

Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die Grundsicherung - heute 563 Euro bei Alleinstehenden - soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Dann droht eine komplette Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.

Totalsanktionen bei Grundsicherung geplant

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.

Grundsicherung: Schutz für psychisch Kranke

Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal ab. So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.

Neue Regeln für Vermögen und Wohnkosten

Zudem fällt die Karenzzeit für Schonung von Vermögen weg. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Alter. Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft werden.

Koalition plant weitere Sozialreformen

Im Zuge weiterer geplanter Sozialstaatsreformen will die Koalition noch andere Reformen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen angehen. Dies soll vor allem darauf abzielen, dass sich mehr Arbeit künftig für die Beziehenden von Leistungen auch generell immer lohnen soll. Linnemann kündigte Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln und bei EU-Regeln zur Freizügigkeit an.

Reform spart nur Millionen statt Milliarden

Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Milliardeneinsparungen beim Bürgergeld gefordert. Das Gesetz sieht nun maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen. Linnemann räumte ein, es sei noch nicht sicher, ob es größere Einsparungen geben werde. Doch es gebe Potenzial. Als Faustregel gelte, wenn 100.000 Menschen in Arbeit gebracht werden könnten, bringe dies eine bis drei Milliarden Euro Einsparungen.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Grundsicherung , Bürgergeld
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