News
10.12.2024
Rechtsprechung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Absicherung für Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Aber auch wer eine sogenannte Wie-Beschäftigung, also beschäftigungsähnliche Tätigkeit, ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Wann eine solche Wie-Beschäftigung vorliegt, ist jedoch immer wieder umstritten - so auch im Falle einer Mutter, die sich bei einer Schnuppertätigkeit im Reitverein verletzte.
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