Reformbedarf in der Notfallversorgung
Innerhalb von 12 Monaten haben ein Viertel der gesetzlich Versicherten im medizinischen Notfall die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht, davon wurden ca. 60 Prozent ambulant behandelt und 40 Prozent stationär aufgenommen. Dies ist ein Ergebnis der repräsentativen GKV-Versichertenbefragung 2024, die im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt wurde. Die Hauptgründe dafür, sich in der Notaufnahme eines Krankenhauses und nicht ambulant in einer Praxis versorgen zu lassen, waren zum einen bereits geschlossene Arztpraxen (38 Prozent) und zum anderen eine dringend erforderliche Behandlung (68 Prozent) [ Grafik 1].
60 Prozent der in der Notaufnahme von Krankenhäusern behandelte Patientinnen und Patienten glaubten, mit ihrem gesundheitlichen Anliegen nicht ambulant hätten versorgt werden zu können. 28 Prozent der Betroffenen gingen jedoch davon aus, dass auch eine ambulante Behandlung in einer Arztpraxis möglich gewesen wäre [ Grafik 2].
Die Befragung zeigt, dass rund 58 Prozent der Befragten – die eine Behandlung in der Arztpraxis grundsätzlich für möglich hielten - auf die langen Wartezeiten in der Notaufnahme verzichtet hätten, wenn ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) innerhalb von 48 Stunden einen fachärztlichen Termin vermittelt hätten [ Grafik 3].
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wenn Versicherte nur deshalb die Notaufnahme im Krankenhaus aufsuchen, weil sie keine Sprechstundentermine in einer ärztlichen Praxis erhalten, dann läuft etwas gewaltig schief. Hilfesuchende müssen schnell und gezielt dahin geleitet werden, wo sie bedarfsgerecht medizinisch versorgt werden. Das muss, egal ob ambulant oder stationär, 24/7 bundesweit einheitlich geschehen.
Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht und qualitätsgesichert in unserem Gesundheitssystem versorgt werden. Immer mehr Geld ist offensichtlich keine Lösung, die Strukturen müssen verändert werden. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, endlich für eine Notfallreform zu sorgen, die die Akutversorgung deutlich verbessert. Positive Reformschritte wären u. a. Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ), die mitsamt eines gemeinsamen Tresens eine sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur aufbauen, zudem ein Gesundheitsleitsystem mit kooperierenden Akutleitstellen und Rettungsleitstellen.“
GKV-Versichertenbefragung: Datenbasis und Studiendesign
Befragt wurden 3.512 GKV-Versicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren im Zeitraum vom 05.03.2024 bis 29.04.2024 über ein Onlinepanel. Durchgeführt hat die Befragung die Marktforschungsfirma Management Consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH (Mannheim) im Auftrag des GKV-Spitzenverbands.
Die Stichprobe ist repräsentativ für die Grundgesamtheit nach folgenden Kriterien: Alter, Geschlecht, siedlungsstruktureller Regionstyp, Bundesland, Bildungsstand, Haushaltsnettoeinkommen und Versicherungsstatus.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 und Rettungsdienst 112
Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 hilft außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen, mit denen Erkrankte sonst in die Praxis gehen würden und deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Zudem können hier auch Sprechstundentermine online gebucht werden.
In lebensbedrohliche Fällen ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zuständig.
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