Deutschland importiert 2024 rund 72 Tonnen Cannabis
Der Import von Cannabis nach Deutschland für medizinische und wissenschaftliche Zwecke hat im Laufe des Jahres 2024 sprunghaft zugenommen: Die Menge stieg von 8,1 Tonnen im 1. Quartal des Jahres über 11,6 Tonnen im 2. Quartal und 20,7 Tonnen im 3. Quartal auf 31,7 Tonnen im 4. Quartal. Das berichtete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit habe sich die Importmenge im 4. Quartal gegenüber dem 1. Quartal fast vervierfacht.
Eigenproduktion von medizinischem Cannabis bleibt gering
Insgesamt wurden demnach im Gesamtjahr 2024 mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabis-Blüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke eingeführt. Zum Vergleich: In Deutschland selbst produziert wurden für diese Zwecke in dem Zeitraum rund 2,6 Tonnen, wie das BfArM auf Anfrage mitteilte. Diese Jahresmenge sei vor einigen Jahren durch ein Vergabeverfahren für die Dauer von vier Jahren festgelegt worden.
Medizinalcannabis: Großteil kommt aus Kanada
Mit mehr als 33 Tonnen stammte der Großteil des für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importierten Cannabis laut BfArM aus Kanada, gefolgt von Portugal mit gut 17 Tonnen. Danach folgen Dänemark (knapp 7,4 Tonnen), Nordmazedonien (2,7 Tonnen) und Spanien (2,2 Tonnen).
Steigende Cannabis-Importe: Zusammenhang mit Legalisierung unklar
Gründe für den starken Anstieg nannte das BfArM nicht. Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht-medizinische Cannabis-Konsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Hausärzteverband: Online-Anbieter werben zum Teil aggressiv
Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, verweist angesichts des gestiegenen Imports auf Online-Anbieter. „Bei der starken Zunahme der Importmenge ist davon auszugehen, dass der Großteil davon nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu medizinischen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben wurde, sondern durch Online-Anbieter, die zum Teil aggressiv mit der einfachen Verschreibung von Medizinalcannabis auf Privatrezepten als privatärztliche Leistung werben“.
Einsatz von Medizinalcannabis: Nur für engen Patientenkreis empfohlen
Für die Verschreibung von Medizinalcannabis komme aus fachlicher Sicht nur ein relativ enger Kreis infrage, darunter Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose sowie bei der Palliativversorgung, sagte Beier.
Medizinalcannabis: Erleichterter Zugang für bestimmte Patientengruppen
Es sei richtig und sinnvoll, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die klar umrissene Gruppe, für die eine medizinische Indikation besteht, in der Vergangenheit entbürokratisiert worden sei, ergänzte Beier. „So ist der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen gestrichen worden.“ Dies sei sinnvoll, denn es habe die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten, bei denen wirklich eine medizinische Indikation vorliege, unnötigerweise erschwert.
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