Notfallversorgung muss reformiert werden
Die Notfallversorgung in Deutschland weist aus Sicht der Björn Steiger Stiftung große Mängel auf und bedarf dringend einer Reform. Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe will die Organisation, die sich für eine Verbesserung des Rettungswesens einsetzt, bundesweit einheitliche Standards erreichen. Die Unterlagen wurden elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie die Stiftung in Berlin mitteilte.
Rettungsdienst: Bund erfüllt seine Verpflichtungen nicht
«Der Bund erfüllt seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht, ein flächendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Rettungsdienst-System sicherzustellen», erklärte Stiftungs-Präsident Pierre-Enric Steiger den Schritt. «Die Rettung eines Menschenlebens darf nicht vom Wohnort und der jeweiligen Tagesform des Mitarbeiters in der Rettungsleitstelle abhängen. In Deutschland sterben jedoch Menschen rein systembedingt», sagte Steiger.
Verfassungsbeschwerde für besseren Rettungsdienst
Ziel der Verfassungsbeschwerde ist nach seinen Angaben, die Feststellung, dass die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt - um dann eine bundesweite Verbesserung in Angriff nehmen zu können. «Unsere Beschwerde richtet sich nicht gegen die Rettungskräfte, sondern gegen die Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit erschweren und damit die Sicherheit der Bevölkerung gefährden», betonte Steiger.
Rettungswesen teuer und ineffektiv
Das Rettungswesen in Deutschlands habe einst zu den modernsten der Welt gehört. «Dann sind wir jedoch stehen geblieben. Deutsche Leitstellen sind unwirtschaftlich, teuer und ineffektiv», kritisierte Steiger. Europäische Nachbarn wie Österreich, die Niederlanden oder skandinavische Länder verfügten hingegen über moderne Leitstellen, deren Mitarbeiter dank moderner Cloud-Systeme teils sogar im Homeoffice arbeiten könnten. Ein ständiger Datenaustausch gewährleiste schnelle Hilfe und gleiche Qualitätsstandards.
Bundesärztekammer fordert einheitliche Rettungsstandards
Kritik kommt auch von der Bundesärztekammer: «Es ist inakzeptabel, dass der Bund keine einheitlichen Standards im Rettungswesen vorgibt, obwohl dies für Krankenhäuser und den ärztlichen Bereich längst etabliert ist», erklärte deren Ehrenpräsident Frank Ulrich Montgomery.
Rettungsdienst-Reform scheitert am Ampel-Aus
Pläne für eine Neuorganisation des Rettungsdienstes mit bundesweit einheitlichen Standards hatte auch die zerbrochene Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Um bundesweite Mindeststandards abzusichern, sollte laut Entwurf ein «Qualitätsausschuss» beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Mit dem Aus der Ampel sind diese Pläne aber hinfällig.
Nimmt das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde an?
Nun bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Fall auseinandersetzt. Die Hürden dafür, dass das höchste deutsche Gericht eine Verfassungsbeschwerde annimmt, sind hoch. Dafür muss dem Thema eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommen.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026