Mindestmengen bei Operationen sollen für bessere Behandlungsqualität sorgen
Für bestimmte schwierige Klinik-Eingriffe gelten Anforderungen an die Erfahrung damit - und diese «Mindestmengen» zeigen nach Angaben der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im nächsten Jahr weiter Wirkung für bessere Behandlungsaussichten. Operationen etwa an der Bauchspeicheldrüse oder zum Einsetzen künstlicher Kniegelenke sind dadurch 2026 in weniger Krankenhäusern möglich, wie aus einer neuen Auswertung der AOK hervorgeht.
Die Zahl der Standorte, die Bauchspeicheldrüsen-OPs vornehmen dürfen, sinkt demnach von aktuell 327 auf 286 im kommenden Jahr. Hintergrund ist, dass seit Anfang 2025 eine Mindestvorgabe von 20 statt zuvor 15 Fällen pro Jahr einzuhalten ist. Es handele sich um relativ seltene, hochkomplexe Eingriffe mit hohen fachlichen Anforderungen, sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, der Deutschen Presse-Agentur. Für Patientinnen und Patienten sei es daher positiv, dass die Mindestmengen-Regelung zu einer Konzentration an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führe.
Mehr Spezialisierung bei künstlichen Kniegelenken
Bei Implantationen von Kniegelenk-Prothesen sind laut der Übersicht im neuen Jahr 821 Standorte an der Versorgung beteiligt. Das sind 71 weniger als in diesem Jahr - und 55 davon liegen in Nordrhein-Westfalen. Dies geht auf Entscheidungen der Krankenhausplanung des Landes zurück, wie die AOK erläuterte. Die Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an geeigneten Standorten würden sich mit der Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Krankenhausreform hoffentlich fortsetzen, sagte Reimann.
Festgelegt werden Mindestmengen für bestimmte Eingriffe vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, dem obersten Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens. Ziel ist, bei schwierigen, aber planbaren Eingriffen die Überlebens- und Heilungschancen von Patienten zu erhöhen, wie das Gremium erläutert. Dies gelinge im Durchschnitt in Kliniken besser, die risikoreiche Eingriffe öfter machen als Häuser, die dies selten tun.
Mindestmengen als Bedingung für Vergütung
Nur Kliniken, die eine festgelegte Mindestmenge im Folgejahr voraussichtlich erreichen, dürfen die Behandlung anbieten. Eine Prognose der Fallzahl geben die Krankenhausträger an die Landesverbände der Krankenkassen, die diese Einschätzung prüfen. Die Prüfergebnisse, die jeweils bis Anfang Oktober vorliegen, waren nun Grundlage für die Auswertung der AOK. Bietet eine Klinik eine Behandlung an, obwohl sie eine geltende Mindestvorgabe nicht erfüllt, hat sie dafür keinen Anspruch auf Bezahlung durch die Krankenkassen.
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