Honorarerhöhung in der ambulanten Versorgung steht fest
Dabei wurde eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 2,8 Prozent beschlossen. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen.
Entscheidung berücksichtige die finanzielle der Krankenkassen
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Honorarerhöhung von 2,8 Prozent für das Jahr 2026 haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband als Selbstverwaltungspartner nach intensiven Verhandlungen auf einen angemessenen und fairen Anstieg der Honorare in der ambulanten Versorgung geeinigt. Unser Ergebnis berücksichtigt die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen sowie die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen. Mit voraussichtlich 52 Milliarden Euro aus dem Topf der GKV-Beiträge sichern wir eine gute Versorgung für unsere Versicherten auch in Zukunft und honorieren die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau. Das diesjährige Verhandlungsergebnis zeigt, dass wir in der Selbstverwaltung gerade auch unter schwierigen Rahmenbedingungen eng zusammenarbeiten, um unser Gesundheitswesen im Sinne einer guten bedarfsgerechten Versorgung zu steuern.“
Einigung war schwieriger Kompromiss
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Die erzielte Einigung ist ein Kompromiss, der unter schwierigen Rahmenbedingungen verhandelt wurde und uns allen nicht leicht gefallen ist. Beide Seiten haben hiermit gemeinsam Verantwortung übernommen. Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ist die relevante und qualifizierte medizinische Versorgungsebene für die Menschen in unserem Land. Vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen, nicht zuletzt durch die unerhörte Belastung der Beitragszahler durch versicherungsfremde Leistungen, stellt die Einigung ein klares Signal an die Politik dar: Die gemeinsame Selbstverwaltung ist aktiv und auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen voll handlungsfähig.“
Die Anpassungen im Detail:
• Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2026 um 2,8 Prozent.
• Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2026 bei 12,7404 Cent.
• Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden seit der Festlegung für den Orientierungswert 2025 regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten.
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