Jugendlicher Fußballer gilt als Arbeitnehmer
Der im Jahr 2006 geborene Kläger hatte im Sommer 2021 einen sogenannten Fördervertrag mit einem in Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesligatraditionsverein abgeschlossen, in dessen U16-Mannschaft er als Vertragsspieler spielte. Am 31.7.2022 erlitt er als damals 15-Jähriger während eines Freundschaftsspiels einen Schlüsselbeinbruch. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, der Kläger habe sich nicht in einem unfallversicherten Beschäftigungsverhältnis befunden, sondern lediglich an einer freizeitlichen Sportförderung teilgenommen. Der Kläger sei zum Unfallzeitpunkt vollzeitschulpflichtig gewesen, weshalb er nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einem Beschäftigungsverbot unterlegen habe.
LSG: Jugendlicher Fußballer als Beschäftigter des Fußballvereins
Das Hessische Landessozialgericht hat geurteilt, dass der Jugendliche als Beschäftigter im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen sei. Maßgeblich hierfür seien vor allem die vertraglichen Verpflichtungen gewesen: Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen, habe am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen und sei umfangreichen Weisungsrechten des Vereins unterworfen gewesen. Zudem habe er ein monatliches, sich über die Laufzeit des Vertrags steigendes Grundgehalt von 950 Euro brutto sowie Prämienzahlungen erhalten, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Der abgeschlossene Fördervertrag habe daher sowohl strukturell als auch inhaltlich einem Arbeitsvertrag entsprochen. Der Jugendliche habe eine Tätigkeit ausgeübt, die für den Verein jedenfalls zukünftig wirtschaftlichen Nutzen bringen werde und nicht bloß der eigenen Freizeitgestaltung diene. Auch ein möglicher Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz lasse den Versicherungsschutz nicht entfallen. Vielmehr bleibe der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch bei rechtswidrigen Beschäftigungen bestehen.
Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 19.9.2025, L 9 U 65/23
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.169
-
Neue Arbeitsverhältnisse
732
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
730
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
384
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
366
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
291
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
276
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
270
-
Folgen der Aufforderung
224
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
219
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026
-
Vertrauen in Pflegeversorgung schwindet – Mehrheit fordert Reformen
27.02.2026
-
Antragsloses Kindergeld soll Eltern entlasten
20.02.2026
-
Elektronische Patientenakte bleibt hinter Erwartungen zurück
19.02.20261
-
Mehrheit hält Sozialstaat für nicht finanzierbar
11.02.2026
-
Grundrente verbessert Einkommen von über einer Million Menschen
09.02.2026